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Die Woche im kirchlichen Datenschutz
Noch ein Erratum zum KDG
Bei den Verweisen im neuen KDG steckt der Wurm drin. Der falsche Verweis in § 36 KDG wurde entdeckt, bevor die meisten Diözesen die Novelle in Kraft gesetzt haben. In § 37 Abs. 2 S. 4 KDG gibt‘s aber noch einen Fehler, dessen Korrektur jetzt anläuft: Dort wurde zuvor auf § 43 Abs. 9 und 10 KDG verwiesen, die entsprechend gelten sollte. § 43 KDG hat aber gar keinen Abs. 10 und Abs. 9 war nicht gemeint. Korrekt ist ein Verweis auf § 43 Abs. 7 und 8 KDG.
Die erste Diözese, die korrigiert, ist Dresden-Meißen – und zwar interessanterweise zur Abwechslung mal mit Wirkung weit in der Zukunft zum 1. August und nicht wie sonst gerne rückwirkend.
Keine Fotos im Kindergarten
Die aktuelle »neue caritas« hat den Schwerpunkt »Daten schützen«. Besonders interessant sind zwei Praxisberichte aus Caritas-Kitas, die sehr klare Regeln für Kinderfotos haben. Eine davon, die Kita Don Bosco in Monheim, hat für Eltern ein absolutes Foto-Verbot in der Einrichtung:
»Der Widerstand mancher Eltern ist real. ›Wir müssen dranbleiben‹, sagt [stv. Kita-Leiter] Momo Farkhondeh. Bei Festen erinnert das Team vorab an das Handyverbot- und kontrolliert es. ›Wir haben auch schon darauf bestanden, dass Bilder gelöscht werden.‹«
Die Kita Arche Noah in Wülfrath dagegen setzt andere Akzente: »Wir präsentieren das wahre Leben – und da gehören Kindern nun einmal dazu«, wird die Kita-Leiterin Christina Ruhrländer zitiert. Das bedeutet aber nicht, dass es keine Regeln gibt: Auf Kita-Veranstaltungen fotografieren nur Erzieher*innen, Eltern willigen transparent in die Art der Verwendung ein. Einen Eindruck von den datensparsamen Fotos aus der Kita bekommt man auf der Webseite.
(Ebenfalls im Heft: eine Checkliste von mir zur Einführung von Mitarbeitenden-Apps.)
Datenschutzaufsichten zu Magnifica Humanitas
In den staatlichen Datenschutzaufsichten wird die Sozialenzyklika von Papst Leo XIV. gelesen. Im Podcast des LfDI Baden-Württemberg stellt Tobias Keber fest, dass sich der Papst Themen widmet, die auch die Aufsichten seit Jahren beschäftigen. Der Ruf nach angemessenen rechtlichen Rahmenbedingungen und einer unabhängigen staatlichen Aufsicht für KI in Randnummer 106 entgeht ihm natürlich nicht. Keber hofft auf einen Beitrag zur gesellschaftlichen Debatte.
Bei Demócrata schreibt der stellvertretende Leiter der spanischen Datenschutzaufsicht, Francisco Pérez Bes, über die Enzyklika: »The Church and the limits of AI«. Er sieht in der Enzyklika nicht nur einen symbolischen, sondern auch einen politischen Wert: »Because when the Vatican intervenes in a global debate, it does so from an essential question: what does it mean to be human in a given historical era.« Besonders hebt Pérez die Beobachtung zunehmender Machtkonzentration hervor, etwas, das auch Regulierungsbehörden erst allmählich erkennen würden. Sein Plädoyer:
»At this point, we can conclude that the aforementioned Vatican initiatives should not be interpreted solely as a religious or spiritual gesture. At their core, they are a geopolitical and cultural movement: the Pope calls us to participate in the moral governance of artificial intelligence at a time when the global ethical vacuum is evident.«
In eigener Sache
- Die Gesellschaft katholischer Publizistinnen und Publizisten Deutschlands, deren stellvertretender Vorsitzender ich bin, hat sich gegen die Pläne zur faktischen Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes geäußert. Wir unterstützen den offenen Brief von Frag den Staat. Eine Petition kann man hier mitzeichnen. IFG-Anfragen sind für die Arbeit von Artikel91.eu sehr wichtig – etwa zur Recherche zum Lobbying der Kirchen zu Art. 91 DSGVO.
- Beim Ketteler-Verlag ist die neue Auflage der Checklisten MVG-EKD zum Arbeits-und Mitarbeitendenvertretungsrecht mit Erläuterungen erschienen. Ich steuere eine Checkliste zum Datenschutzkonzept der MAV bei.
Auf Artikel 91
Aus der Welt
- Markus Beckedahl hat seine Keynote beim AK Offene Archive veröffentlicht. Er macht fünf Reformbaustellen für Archive aus: Archivrecht, Informationsfreiheit, Transparenzgesetz, digitale Aktenführung, Langzeitarchivierung. In seiner Keynote macht er Archive in ihrer zentralen Funktion für die Demokratie aus und nennt das antifaschistische Archivarbeit: »Archivarbeit ist nicht antifaschistisch, weil Archivarinnen privat die richtigen Meinungen haben. Sie ist antifaschistisch, wenn sie verhindert, dass Macht die Vergangenheit säubert. Sie ist antifaschistisch, wenn sie marginalisierte Perspektiven nicht wieder aus der Überlieferung fallen lässt. Sie ist antifaschistisch, wenn sie Gewalt dokumentiert. Sie ist antifaschistisch, wenn sie Löschung nicht mit Aktualisierung verwechselt. Sie ist antifaschistisch, wenn sie sagt: Nein, das verschwindet nicht einfach.« Sehr lesenswert sind die fünf Handlungsempfehlungen am Schluss.
Kirchenamtliches
- Bistum Dresden-Meißen: 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG)
