Still ausgewechselt – Wochenrückblick KW 3/2026

Abonnent*innen des Artikel-91-Newsletters haben den Wochenrückblick und exklusive Newsletter-Inhalte schon vor Veröffentlichung im Blog erhalten – hier geht’s zur Newsletter-Anmeldung. Über den Newsletter gibt es außerdem Zugang zur Artikel-91-Signal-Gruppe und zu den digitalen Datenschutz-Stammtischen.

Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 3/2026
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)

Die Woche im kirchlichen Datenschutz

BVerwG-Präsident ist Datenschutzgerichtspräsident

Die Neubesetzung der katholischen Datenschutzgerichte findet immer ohne große Öffentlichkeit statt. Verfolgt man die Liste der Besetzungen auf der Webseite der Bischofskonferenz nicht regelmäßig, verpasst man gerne etwas. So wie jetzt: Mindestens seit November gibt es einen neuen Vorsitz beim Datenschutzgericht der Deutschen Bischofskonferenz. Gernot Sydow – der hier schon einmal im Interview war – ist nicht mehr Vorsitzender Richter. Ein juristisches Schwergewicht löst ihn ab: Andreas Korbmacher, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, ist der neue Vorsitzende Richter. Korbmacher ist ein großer Name, als Datenschutzrechtler ist er bislang nicht aufgefallen – seine wissenschaftlichen Schwerpunkte liegen im Bau- und Planungsrecht. Zeitweise war er am BVerwG aber Vorsitzender des für das Informationsfreiheitsrecht zuständigen 10. Revisionssenats.

Sonst hat sich die Besetzung nicht geändert im Vergleich zum Beginn der Amtsperiode im Mai 2023. Die Besetzung des IDSG entspricht weiterhin dem Beginn der Amtszeit.

Digitalisierte Ungleichheit in Pakistan

In Pakistan soll der »Digital Nation Act« seit gut einem Jahr die Transformation des Landes in die Digitalität regeln. Ein Datenschutzgesetz gibt es in Pakistan nicht. Die Juristin und Bürgerrechtlerin Waiza Rafique stellt daher in ihrem Kommentar in der »Daily Times« fest, dass Pakistan so ein »digitales Land ohne digitale Rechte« sei. Zu den von ihr identifizierten Problemen der staatlichen Digitalisierungsstrategie gehört der mangelnde Schutz religiöser Minderheiten:

»Pakistan’s minorities have historically been subject to identity-based discrimination, profiling, and exclusion from state services. The Act enables large-scale aggregation of identity and demographic data without recognising religious belief as sensitive data or providing anti-discrimination safeguards in data governance.«

Sie befürchtet durch den fehlenden Schutz, dass alogrithmische religiöse Diskriminierung so indirekt normalisiert wird. Ihr Fazit:

»Its silence on gender, religion, and gender identity, coupled with weak data protection safeguards and compromised regulatory independence, risks reproducing existing hierarchies in digital form. Digital transformation without human rights integration does not modernise governance; it merely digitises inequality.«

Die Daten über religiöse Minderheiten dürften in Pakistan vorhandensein: Wie hier schon berichtet wurde, wird beim nationalen Zensus die religiöse Zugehörigkeit erfasst.

Beichtgeheimnis in Arizona

Das Beichtgeheimnis bleibt ein Thema der Politik – nachdem es 2025 einige Initiativen zur Schwächung in verschiedenen Ländern gab, kommt die erste Nachricht zum Thema aus Arizona: Die demokratische Abgeordnete Stacey Travers hat eine Gesetzesinitiative eingebracht, die Geistliche verpflichten soll, den Verdacht auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder, die fortdauert, anzuzeigen – auch, wenn das Wissen in der Beichte erlangt wurde. Travers ist bereits einmal mit einem ähnlichen Vorschlag gescheitert.

In eigener Sache

  • Beim Könzgenhaus im Bistum Münster biete ich einen Kurs für die Mitglieder (katholischer) MAVen an: Datenschutz für die MAV, 4.–6. März 2026, 695 Euro.

Auf Artikel 91

Aus der Welt

Kirchenamtliches

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert