Verschaffe mir Recht – Wochenrückblick KW 26/2025

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 26/2025
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)

Die Woche im kirchlichen Datenschutz

Staatlicher Rechtsschutz gegen Entscheidungen religiöser Aufsichten

Die Artikel-91-Kommentierung von Christian Peter Wilde in »Datenschutz in Bayern« ist der Geheimtipp unter den DSGVO-Kommentaren – Wilde hält aktuelle Rechtsprechung in dem Loseblattwerk sorgfältig nach und hat mit seiner kritischen Kommentierung die Debatte um öffentlich-rechtlich verfasste Religionsgemeinschaften im Datenschutz abseits der großen Kirchen begründet und wesentlich mitgestaltet.

In der nun erschienenen 38. Aktualisierung (Stand März 2025, die 37. Aktualisierung habe ich bei Erscheinen kurz besprochen) wird vor allem die hier bereits problematisierte Zurückhaltung des VG Berlin gegenüber Jehovas Zeugen ausführlich gewürdigt (Rn. 7b–7m). Die vom VG Berlin vertretene Aufsicht, die Vorschriften über den Rechtsschutz gegen Aufsichtsentscheidungen (Art. 78, 79 DSGVO) müssten hinter Art. 91 DSGVO als Spezialgesetz zurücktreten, teilt Wilde nicht. Er führt sorgfältig den Rahmen und die Grenzen beim Rechtsschutz gegen religionsgesellschaftliche Aufsichtsentscheidungen aus. Sein Schluss: »Hat eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft mit eigener Datenschutzaufsichtsbehörde keinen internen Rechtsschutz eingerichtet, ist auf Grund des verfassungsrechtlich gewährleisteten staatlichen Justizgewährungsanspruchs von vornherein der Weg zur staatlichen Gerichtsbarkeit eröffnet.«

Menschendienliche KI

Bereits zu Beginn seines Pontifikats hatte Papst Leo XIV. den Umgang mit Künstlicher Intelligenz als Schwerpunkt der Sozialverkündigung ausgerufen. Bisher gibt es nur Konturen, wie sich der neue Papst das inhaltlich vorstellt. Die Botschaft Leos an die Teilnehmenden einer Konferenz für KI, Ethik und Unternehmensführung im Apostolischen Palast ändert daran nicht viel. Leo hält in Kontinuität mit bisherigen lehramtlichen Äußerungen zu KI daran fest, die Technik am Menschen zu messen:

»This entails taking into account the well-being of the human person not only materially, but also intellectually and spiritually; it means safeguarding the inviolable dignity of each human person and respecting the cultural and spiritual riches and diversity of the world’s peoples.«

Besonders betont der Papst die Frage der Auswirkungen auf die Entwicklung von jungen Menschen. Jugendliche müssten auf ihrem Weg zur Reife und wahrer Verantwortung unterstützt werden. Dabei dürfe die Menge an Daten nicht mit Weisheit verwechselt werden: »In the end, authentic wisdom has more to do with recognizing the true meaning of life, than with the availability of data.«

US-Bundesregierung klagt gegen Washington wegen Beichtgeheimnis

Die US-Bundesregierung klagt gegen den Bundesstaat Washington aufgrund des Gesetzes, das bei der Meldepflicht von Hinweisen auf Kindesmissbrauch keine Ausnahme für das Beichtgeheimnis vorsieht. Anfang Mai hatte das Justizministerium eine Prüfung angekündigt, jetzt kommt die Klage. »Laws that explicitly target religious practices such as the Sacrament of Confession in the Catholic Church have no place in our society«, zitiert die Pressemitteilung den stellvertretenden Generalstaatsanwalt Harmeet K. Dhillon. »Senate Bill 5375 unconstitutionally forces Catholic priests in Washington to choose between their obligations to the Catholic Church and their penitents or face criminal consequences, while treating the priest-penitent privilege differently than other well-settled privileges. The Justice Department will not sit idly by when States mount attacks on the free exercise of religion.« In der vergangenen Woche hatte bereits die Orthodoxe Kirche in Amerika angekündigt, zu klagen.

In eigener Sache

Auf Artikel 91

  • Checkboxen anklicken, um Datenschutzinformationen zu akzeptieren – warum diese verbreitete Unsitte Unfug ist und wie es besser geht, steht bei Heise.
  • Für den Datentransfer nach Israel gibt es einen Angemessenheitsbeschluss, der bisher kaum im Licht der Öffentlichkeit steht. Zuletzt wurde er im Januar 2024 positiv evaluiert. Mehrere europäische Digitalrechte-Organisationen wenden sich nun in einem offenen Brief an die EU-Kommission, den Beschluss zu überdenken. Nicht nur wegen Mängeln im materiellen israelischen Datenschutzrecht, sondern auch im Kontext des Gaza-Kriegs. Bemängelt wird die extraterritoriale Anwendungen in den palästinenischen Autonomiegebieten und ein fehlender Respekt für internationales Recht: »Continued data flows occur in the context of ongoing human rights violations and a binding obligation under international law not to assist in the maintenance of unlawful situations.«

Kirchenamtliches

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