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Die Woche im kirchlichen Datenschutz
Grünes Licht für MS 365 in der Nordkirche
In der Nordkirche kann Microsoft 365 eingesetzt werden. »Die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland hat auf ihrer Sitzung am 15. März 2024 die Datenschutzkonformität zum geplanten Einsatz von Microsoft 365 festgestellt«, heißt es im aktuellen Amtsblatt. Im Mai 2023 hatte die Landessynode ein Kirchengesetz über den Einsatz von Informationstechnologie sowie zur Änderung weiterer Vorschriften verabschiedet, dessen wesentlicher Artikel 1, das eigentliche IT-Gesetz, aber nur dann in Kraft treten sollte, wenn die Kirchenleitung die Datenschutzkonformität des Einsatzes von Microsoft 365 durch Beschluss festgestellt hat. Bei der Herbsttagung der Landessynode hatte der damals noch amtierende BfD der Nordkirche den Einsatz noch als rechtswidrig eingeschätzt, aber auch Bedingungen genannt, unter denen ein rechtskonformer Einsatz möglich sei.
KDSZ Bayern betreibt eigene Mastodon-Instanz
Auf Mastodon ist die bayerische katholische Datenschutzaufsicht schon seit Februar, seit der Osterwoche betreibt sie mit katholisch.social auch eine eigene Instanz. Die Anmeldung ist offen, man kann dort also auch eigene Accounts anlegen: »Diese Mastodon-Instanz ist vorrangig, aber nicht ausschließlich, für kirchliche Einrichtungen auf dem Gebiet der bayerischen (Erz-)Diözesen, ehrenamtliche Vereinigungen und Gruppierungen, Engagierte in der Jugendarbeit, sowie für alle interessierten Nutzerinnen und Nutzer, die eine datenschutzfreundliche Möglichkeit zum Austausch suchen.«
Rundfunkdatenschutzbeauftragter drängt auf bessere Beteiligung an der Datenschutzkonferenz
Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte versucht schon länger, eine bessere Beteiligung der spezifischen Aufsichten – also der Aufsichten von Medien und Kirchen nach Art. 85 und 91 DSGVO – an der Datenschutzkonferenz durchzusetzen. Auch im nun erschienenen Tätigkeitsbericht für 2023 geht es darum. Wieder wird beklagt, dass die spezifischen Aufsichten meist nicht frühzeitig und »eher zufällig« an der Entscheidungsfindung der DSK beteiligt werden. Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte berichtet von einem Brief an die DSK-Vorsitzende vom Dezember mit drei Vorschlägen: Gaststatus für einen Vertreter der Rundfunkdatenschutzkonferenz, Mitarbeit in den DSK-AKs Medien, Grundsatz und Technik bei vollständigem Zugang zu den Unterlagen sowie eine Vereinbarung von Kriterien für Angelegenheiten, »in denen eine engere Einbindung wünschenswert ist, mindestens aber ein Verfahren zur Identifikation solcher Fälle«. Bisher bliebt das Schreiben laut dem Rundfunkdatenschutzbeauftragten unbeantwortet.
In eigener Sache
- Am 5. Juni, 16.30 bis 18.30 Uhr biete ich wieder für JHD.Bildung ein Online-Seminar zu Kirchlichem Datenschutz allgemein und in den sozialen Netzwerken an. (Anmeldung bis 22. Mai bei JHD.Bildung, 20 Euro.)
- Bei den Praxistagen Datenschutz & Informationssicherheit von Althammer & Kill vom 4. bis 6. September bin ich wieder als Referent dabei, dieses Mal voraussichtlich zum neuen DSG-EKD. (Anmeldung bei Althammer & Kill, 850 Euro, Frühbucherrabatt bis 31. Mai.)
Auf Artikel 91
Aus der Welt
- Während die Nordkirche in MS 365 einsteigt, steigt das Land Schleswig-Holstein aus: »Mit einem Kabinettsbeschluss zur flächendeckenden Einführung der quelloffenen Software LibreOffice als Standard Office-Lösung hat die Regierung den Startschuss für den ersten Schritt in Richtung vollständige digitale Souveränität des Landes gegeben, weitere Schritte werden folgen«, teilte die Landesregierung mit.
Kirchenamtliches
- Bistum Trier: Informationen und Anweisungen zum Hinweisgebersystem
- Nordkirche: Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Artikel 1 und 2 des Kirchengesetzes über den Einsatz von einheitlicher Informationstechnologie in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (IT-Gesetz – ITG)
- Bistum Aachen: Änderung Dekret Hinweisgebersystem