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Die Woche im kirchlichen Datenschutz
Fünf Jahre KDG und DSG-EKD
Der Mai ist Datenschutz-Jubiläumsmonat. Am 25. Mai feiert die DSGVO den fünften Jahrestag ihres Wirksamwerdens. Die großen kirchlichen Datenschutzgesetze KDG und DSG-EKD haben den fünften Jahrestag ihres Inkrafttretens. Kirchliche Feierlichkeiten sind wenige geplant – immerhin die KDSA Ost, deren Diözesandatenschutzbeauftragter Matthias Ullrich gerade der katholischen Datenschutzkonferenz vorsteht, plant eine (digitale) Veranstaltung am 24. Mai um 13 Uhr unter dem Titel »Datenschutz – Quo vadis – 5 Jahre KDG«. Am selben Tag von 9–12 Uhr bieten die NRW-Diözesanverbände der Caritas einen 5-Jahre-KDG-Fachtag an, bei dem u. a. der ehemalige bayerische DDSB Jupp Joachimski von seinen Erfahrungen spricht.
Möglicherweise tun alle gut daran, etwas unter dem Radar zu fliegen – die Evaluierungsfrist des KDG ist zum Jahrestag zwei Jahre überfällig, die des DSG-EKD kommt mit dem Jahrestag. Und auch dort ist nicht absehbar, ob die Frist gehalten wird. Aber der Mai ist ja noch lang.
Kirchliches Disziplinarverfahren wegen Dokumentenweitergabe
Gegen den früheren Münsteraner Offizial und Dompropst Kurt Sch. laufen mehrere kirchliche Verfahren – und das Bistum Münster informiert so kleinteilig und ohne Schutz des Beschuldigten darüber, dass die hier gewählte Abkürzung des Nachnamens eine eigentlich überflüssige journalistische Pflichtübung und die Unschuldsvermutung eine Farce ist. Sch. weist die Vorwürfe zurück. Interessant ist an dem Fall, dass neben dem Strafverfahren wegen übergriffigem Verhalten auch ein Disziplinarverfahren angestrengt wird, das am Diözesangericht des Bistums Osnabrück angesiedelt wird: »Es besteht der Verdacht, dass Sch[…] unbefugt vertrauliche Unterlagen, darunter auch Personalunterlagen, an Dritte weitergegeben hat.« Kläger sind das Bistum Münster und das Domkapitel. Ob die Datenschutzaufsicht eingeschaltet ist (etwa in Form einer Meldung eines Datenschutzvorfalls) ist nicht bekannt; die Datenschutzgerichte sind nicht zuständig, weil es sich um eine natürliche Person handelt, sie würden allenfalls gegen das Domkapitel oder das Bistum selbst tätig werden. Weitere Details zu den Vorwürfen sind nicht bekannt – für die Frage, wie kirchliche (leitende) Mitarbeitende, Beamte und (hier) Kleriker auf dem kirchlichen Rechtsweg für Datenschutzverletzungen belangt werden können, dürfte das Verfahren aber von großem Interesse sein.
Datenbank irakischer Christ*innen geplant
Nach Pakistan will nun auch der Irak religiöse, in diesem Fall christliche, Minderheiten in großer Detailtiefe zu kartieren, meldet die Agentur Fides: »Eine „Datenbank“ soll die Verteilung irakischen Christen in den verschiedenen Regionen des Landes, ihr Bildungsniveau, ihre beruflichen Kompetenzen, den Familienstand, die Anzahl ihrer Familienmitglieder, ihre Berufe und die Qualität ihrer Wohnungen erfassen.« Bedenken aufgrund des Umfangs und der Missbrauchsmöglichkeiten solcher Sammlungen nennt der Nachrichtendienst der Päpstlichen Missionswerke nicht. Im Irak gibt es kein Datenschutzgesetz, lediglich die Verfassung sichert in ihrem Art. 17 allgemein ein Recht auf Privatsphäre, beschränkt durch die Rechte anderer und die öffentliche Moral (Abs. 1), sowie der Unverletzlichkeit der Wohnung (Abs. 2) ab.
In eigener Sache: Last Call Mastodon-Fortbildung
Ist Mastodon eine Twitter-Alternative in der kirchlichen Öffentlichkeitsarbeit? Was sind die Unterschiede, was ist zu beachten, wie steigt man ein? Darum geht’s in einer Fortbildung von JHD|Bildung am 11. Mai von 19 bis 21 Uhr, die ich leite. Informationen und Anmeldung (10 Euro) beim Jugendhaus Düsseldorf. Die Anmeldung ist noch bis Montag möglich. Einen ersten Ausblick aus dem Archiv gibt ein Interview mit den Machern der Mastodon-Instanz kirche.social.
Auf Artikel 91
Aus der Welt
- In Sachsen-Anhalt ist nach den jahrelangen Querelen um die mehrfach gescheiterte Wahl eines neuen Landesdatenschutzbeauftragten (inklusive sehr deutlicher Äußerungen der KDSA Ost) anscheinend ein Ende in Sicht, sogar mit hier am Rande einschlägigen Themen: »Jetzt schickt die CDU einen Rechtsanwalt ins Rennen, der schon mal dem Papst die Hand geschüttelt hat«, teasert die Mitteldeutsche Zeitung.
Kirchenamtliches
- Bistum Speyer: Ausführungsbestimmungen zur Rahmenordnung über die Führung von Personalakten und Verarbeitung von Personalaktendaten von Klerikern und Kirchenbeamten (Personalaktenordnung), für Ausbildungsakten von Alumnen in den Priesterseminaren sowie für Bewerber für das Amt des Ständigen Diakons
- KDSZ Frankfurt a. M.: Das Kath. Datenschutzzentrum Frankfurt/M. zieht um