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Die Osterpause endet mit einigen Publikationen: Zum Kirchlichen Datenschutzmodell sind nun auch Schulungsfolien veröffentlicht worden. Mit 65 kleinteilig beschriebenen Folien sind die Unterlagen sehr umfangreich und schaffen einen grundsätzlich guten Überblick – für eine etwas praxisnähere Schulung wären aber noch Beispiele gut. Hier muss man weiterhin auf die versprochene Referenzimplementation für eine Kita warten.
Die Deutsche Bischofskonferenz veröffentlicht künftig statistische Quartalsberichte: anders als der Namen vermuten lässt, enthalten sie keine Kennzahlen, sondern die Aufbereitung statistischer Themen. Den Auftakt macht eine Einführung in den Zensus 2022, die erläutert, was der Zensus ist und wie die Volkszählung für die kirchliche Statistik genutzt wird. Dabei wird das ganz große historische Rad von biblischen Zeiten bis heute gedreht – mit interessanten Lücken: Die Volkszählung in Num 1 wird erwähnt, die deutlich ambivalenteren Stellen zur Volkszählung Davids (die Thomas Hoeren scherzhaft als eine Quelle des kirchlichen Datenschutzes ausgemacht hat), fehlen; die Volkszählung von 1987 wird nur im Zuge der Datenauswertung durch bayerische Diözesen erwähnt – nicht aber das Volkszählungsurteil von 1983, das den Zensus bis 1987 verzögert hatte und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung prägte. Die kirchliche Auswertung des Zensus 2022 wird für das erste Quartal 2024 angekündigt.
In der Osterpause fast untergegangen: Der Vatikan arbeitet an einer Aktualisierung des Kompendiums der Soziallehre der Kirche, berichtet Vatican News (bemerkt hat es das Caritas-Verdi-Blog). Zu den neuen Themen soll auch Digitalisierung gehören – näher wird das aber nicht ausgeführt. Da nur päpstliche Lehrdokumente aufgenommen werden, ist nicht mit Aussagen zum Thema Datenschutz zu rechnen – weder in den Botschaften zum Welttag der sozialen Kommunikationsmittel noch in den Lehrschreiben der Pontifikate Benedikts XVI. und Franziskus‘ war das Thema, auch wenn sich gerade der gegenwärtige Papst viel zu Digitalem äußert. Aber auch im nachsynodalen Schreiben zur Jugendsynode mit einem eigenen Digitalisierungs-Abschnitt wird nur einmal sehr knapp auf den guten Ruf abgehoben.
Auf Artikel 91
Aus der Welt
- Angesichts von Überlegungen zu Rechenzentren im All befasst sich Martin Steiger mit der Frage, welches Datenschutzrecht auf dem Mond gilt. Im kirchlichen Datenschutz ist das zumindest römisch-katholisch klar: Als Gebiet der Erstevangelisierung ohne kirchliche Struktur ist das zuständige römische Dikasterium verantwortlich, damit gelten auf dem Mond mangels universalkirchenrechtlichen Datenschutzrechts lediglich die allgemeinen persönlichkeitsrechtlichen Richtlinien des Kirchenrechts wie can. 220 CIC.
- Nachdem Elon Musks Twitter-Übernahme zu gelingen scheint, wächst das Interesse an Alternativen. Vor allem Mastodon wird häufig genannt – dort betreibt auch das LibreChurch-Projekt eine Instanz: kirche.social. Hintergründe zu Mastodon allgemein gibt es aktuell im Kuketz-Blog.
Kirchenamtliches
- Kirchliches Datenschutzmodell: Bereitstellung Schulungsmaterial zum KDM
- KDSZ Dortmund: Neue Veröffentlichung des Katholischen Datenschutzzentrums
- Bistum Speyer: Gesetz zum Schutz von Patientendaten bei der Seelsorge in katholischen Einrichtungen des Gesundheitswesens in der Diözese Speyer (Seelsorge-PatDSG)