Taugt Fiebermessen für den Infektionsschutz am Arbeitsplatz? Mit der rollenden zweiten Welle wird die Frage wieder wichtiger – und auch für Dienstgeber*innen und Mitarbeitervertreter*innen relevant: Unter welchen Bedingungen darf überhaupt bei Beschäftigen gemessen werden? Im Datenschutzblog der Kanzlei Reichert und Reichert schaut sich Matthias Herkert die Empfehlungen verschiedener Datenschutzaufsichten an und prüft, ob und wie im Rahmen des DSG-EKD Fieber gemessen werden kann. Sein Fazit: »Während das Thema in den vergangenen Monaten von Datenschützern und den meisten Aufsichtsbehörden eher kritisch gesehen wurde, kann das aktuelle Infektionsgeschehen und der im Bereich der Pflege und Betreuung völlig regelmäßige Umgang mit Risikogruppen den Einsatz entsprechender Geräte derzeit wohl rechtfertigen.«
Rückverfolgbarkeit bei Gottesdiensten bleibt ein Thema – im kommenden Wellenbrecher-Lockdown sind Gottesdienste weiterhin möglich. Die Erzdiözese Freiburg hat in ihrem aktuellen Amtsblatt eine neue Fassung der »Instruktion zur Feier der Liturgie in Zeiten der Corona-Krise« veröffentlicht, in denen noch einmal betont wird, dass das Auslegen von Listen nicht zulässig ist. Das Referat Datenschutz des Bistums stellt ein Musterformular und Informationen zur Rechtslage in Baden-Württemberg bereit.
Gibt es eigentlich noch dienstliche Besucher*innen? Auch dafür gibt es ein Formular, das neben Rückverfolgbarkeit auch einen Covid-19-Symptom-Check beinhaltet. Außerdem stellt die Datenschutzaufsicht der Evangelischen Landeskirchen und Diakonien Sachsen und Anhalts Beschäftigteninformationen für Besuchsregelungen bereit.
Auf Artikel 91
Aus der Welt
- Wie steht’s um die Corona-Warn-App? Niko Härting hat sich mit Henning Tillmann im PiNG-Podcast darüber unterhalten. (Wie es im kirchlichen Arbeitsrecht um die Corona-App steht, hat der Ost-DDSB Matthias Ullrich in der Zeitschrift ZMV dargestellt.)
- Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat eine Strategie zur Umsetzung von Schrems II vorgelegt – Carlo Piltz hat sie gelesen und Überlegungen angestellt, inwiefern die auch von anderen Institutionen genutzt werden können, um ihre Datenflüsse in die USA zu legalisieren. Das wirkt schon deutlich praktischer und detaillierter als das traurige Flussdiagramm, das die kirchlichen Datenschutzaufsichten veröffentlicht haben.
- Den gordischen Knoten im transatlantischen Datenverkehr könnte auch ein Datenschutzgesetz in den USA zerschlagen, das ein angemessenes Schutzniveau herstellt. Corona hat die Beratungen dazu verzögert – es kommt also auf den nächsten Kongress an. Für das Brookings Institute analysieren Cameron F. Kerry und Caitlin Chin, wie sich die Wahlen auf die US-amerikanische Datenschutzgesetzgebung auswirken könnten – Biden spricht sich für ein Bundesgesetz aus, und die Mehrheit im Senat wird entscheiden, ob der vorliegende Entwurf der Republikaner oder der der Demokraten größere Chancen hat.
- Fehlgeleitete Mails gehören zu den häufigsten Datenpannen – das lässt sich in den diversen Tätigkeitsberichten der Aufsichten nachlesen. Für eine Bank ist eine Xing-Nachricht an den falschen Empfänger teuer geworden, berichten die Datenschutz-Notizen.