Wie übergriffig ist Öffentlichkeitsarbeit? – Anmerkungen zum Bericht der KDSA Ost

Nach den Ordensdatenschutzbeauftragten kam der erste Tätigkeitsbericht für 2019 aus dem Osten: Die Kirchliche Datenschutzaufsicht der ostdeutschen Bistümer und des Katholischen Militärbischofs hat schon vor Monaten ihren Bericht vorgelegt – auf über 100 Seiten sehr umfangreich, aber auch mit Längen.

Der Ost-DSB hat traditionell den meinungsstärksten Bericht – dabei greift er gelegentlich auch daneben. War es im letzten Jahr ein zweifelhaftes Verständnis von Pressefreiheit, ist es dieses Jahr die Instrumentalisierung des Diskurses über übergriffiges Verhalten in der Kirche. Immer wieder wird im Bericht starkgemacht, dass es beim Datenschutz um den Schutz von Menschen, nicht um den Schutz von Daten geht. Dabei schießt der DDSB aber über das Ziel hinaus:

»Übergriffigkeit fängt aber da an, wo die Persönlichkeitsrechte des anderen nicht akzeptiert werden. Dort, wo das eigene Ego über die Rechte des Anderen gestellt wird. Wenn Fotos von Personen ungefragt auf der eigenen Homepage veröffentlicht werden, um darzustellen wie schön das Sommerfest im Altenheim oder im Kindergarten war oder um die Gemeinschaft bei den Pfadfindern zu dokumentieren, findet diese Darstellung ausschließlich im Eigeninteresse statt. Die Fotos der Abgebildeten ohne deren Zustimmung zu diesem Zweck zu verwenden ist übergriffig.«

4. Tätigkeitsbericht der KDSA-Ost 2019, S. 6.

Ein sehr zweifelhaftes Verständnis von demokratischer Öffentlichkeit (und eine verkürzte Darstellung der möglichen einschlägigen Rechtsgrundlagen), wenn jede Veröffentlichung in eigener Sache so abgewertet wird, statt sie einer Abwägung zu unterziehen und einen Eigenwert einer medialen Präsenz der Zivilgesellschaft anzuerkennen. Dass für diese gemeinwohlblinde, hyperindividualistische Sicht auch noch das scharfe Schwert der »Übergriffigkeit« instrumentalisiert wird und so das öffentliche Einstehen für zivilgesellschaftliches in die Nähe von Missbrauch gerückt wird, bestätigt leider alle Vorurteile über Datenschützer*innen, die einem Supergrundrecht Datenschutz alle anderen unterordnen wollen.

(Ein besonders eklatantes Beispiel war einer der im Vorjahresbericht geschilderten Fälle, in dem der DDSB Telepräsenzroboter, über die die Inklusion eines chronisch kranken Schülers ermöglicht werden sollte, pauschal selbst nach Einwilligung aller Beteiligten als unzulässig eingestuft hatte. Teilhabefragen wurden erst gar nicht erörtert. Auch im aktuellen Bericht ist ein Beispiel einer wunderlichen Abwägung: In Krankenhäusern werden Stationszuordnungen von Patientinnen mittels farbiger Armbänder als unzulässig erachtet; ausdrücklich wird das Beispiel infektiöser Krankheiten erwähnt: »Vorliegend erscheint es sinnvoller und dem Zweck angemessener, die Isolierstation so zu organisieren, dass dem infektiösen Patienten ein Verlassen nicht möglich ist« – so sinnvoll die Abschottung einer Isolierstation auch ist: Dass die Einschränkung der Bewegungsfreiheit das mildere Mittel im Vergleich zu einem farbigen Armband ist, ist doch wenig einsichtig.)

Im umfangreichen Abschnitt zu Fotos in Kitas ist dafür ein Satz, der zeigt, wie ein achtsamer Umgang mit informationeller Selbstbestimmung besser aussehen kann: »Unabhängig davon, ob eine gültige Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt, die das Fotografieren des Kindes erlaubt, sollte auch das Recht des Kindes beachtet werden. Macht ein Kind durch Gesten und Mimik oder Worte deutlich, dass es nicht fotografiert werden möchte, so ist dieses zu respektieren« – ein viel sinnvolleres Vorgehen, an den konkreten Bedürfnissen der Betroffenen anzusetzen als pauschal jede Verarbeitung als schädlich einzustufen.

Umfangreiche Stellungnahmen zu Verarbeitungssituationen

Neben dem Thema Kita wird auch intensiv auf die Thematik von Datenschutz im Arbeitsverhältnis eingegangen, insbesondere bei Personalakten. Konstruktiv wurde mit verschiedenen Ordinariaten ein Muster-Personaldatenbogen entworfen. Technische Kapitel beschäftigen sich mit Fax und Telefon sowie Passwortsicherheit.

Stellenweise wird dabei nicht immer sauber zitierend aus dem BSI-Grundschutz-Kompendium abgeschrieben; so nützlich einige Hinweise sind (etwa zu dem obsoleten Ratschlag, Passwörter regelmäßig zu wechseln), so überfrachtet ist der Bericht doch durch die vielen Details – und leider wird auch hier wieder eine Berufskrankheit der Datenschützer*innen offenbar: lange Ausführungen über Kommunikationstechnik, aber keinerlei Erwähnung des Telekommunikationsgeheimnisses. (Ausführlich dazu Simon Assion.)

Aus der Praxis

Ein Thema zieht sich durch alle Berichte: Das größte Problem sind Daten- und Datenträgerverluste, Schusseligkeit ist die größte Pannenquelle. Interessant ist die Verteilung der Vorfälle (leider in Schaubildern ohne beschriftete Achsen): Schon aufgrund der Anzahl der betroffenen Personen liegt der caritative Bereich vorne, Pfarreien und Verwaltungen im Mittelfeld, während überraschend in Bildungs- und Behinderteneinrichtungen die wenigsten Vorfälle bekannt wurden.

Wie viele und wie hohe Bußgelder verhängt wurden, wird nicht transparent gemacht – nur über die Einleitung »einiger« Verfahren berichtet. Kurios ist schließlich ein geschilderter Fall eines Lehrers, der im Geheimdienststil Dossiers mit insgesamt mehreren Tausend Seiten über Kolleginnen zusammengestellt hat – und die Schulverwaltung diese Dossiers zu den Personalakten genommen hat.

Ein Gedanke zu „Wie übergriffig ist Öffentlichkeitsarbeit? – Anmerkungen zum Bericht der KDSA Ost

  1. Ernst

    Wer, wie Herr Ullrich, Begrifflichkeiten aus dem Themenfeld sexueller Missbrauch zur Charakterisierung von tatasächlichen oder vermeintlichen Datenschutzvergehen nutzt, der gehört seines Amtes enthoben. Es zeigt nicht nur mangelnde Sachkompetenz, sondern auch nicht vorhandenes Fingespitzengefühl und verschobene Maßstäbe. Solche Formulierungen wie „Übergriffigkeit“ sind nicht nur eine bodenlose Unverschämtheit gegenüber Menschen, die publizistisch tätig werden, sondern auch ein Schlag ins Gesicht all jener, die tatasächlich Opfer von übergriffigem Verhalten geworden sind. Es zeigt weiterhin, dass den kirchlichen Datenschützern jegliches Maß verloren gegangen ist. Das ist einfach unerträglich.

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