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Die evangelischen Datenschutzaufsichten bewerten die Feststellung der Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder zu Microsoft unterschiedlich: Während sich in der vergangenen Woche der BfD EKD den Bericht zumindest in der Überschrift zueigen gemacht hat (»Der Einsatz von Microsoft 365 ist weiterhin nicht datenschutzkonform möglich«), äußert sich nun der Datenschutzbeauftragte für Kirche und Diakonie anders: Derzeit könne keine Aneignung der Feststellung erfolgen, teilte die ostdeutsche Aufsichtsbehörde mit. Begründet wird das mit der mangelnden Beteiligung der spezifischen Aufsichtsbehörden an der DSK: »Aus diesem Grund haben wir keinen Einblick in die Arbeit der Arbeitsgruppe DSK „Microsoft-Onlinedienste“. Außer den oben genannten Dokumenten liegen uns zum heutigen Tag keine weiteren Dokumente vor, insbesondere nicht der vollständige Bericht der genannten Arbeitsgruppe.« Daher bleibt es für den DSBKD bei den Empfehlungen aus seinem aktuellen Tätigkeitsbericht.
Advent ist eine Zeit des Wartens – und so ist diese Woche geprägt von einigem Warten auf Dinge, die eigentlich noch dieses Jahr raus sollten: Immer noch fehlt eine offizielle Ankündigung des Wechsels des Diözesandatenschutzbeauftragten für die Nord-Bistümer (auch wenn sie hier schon vermeldet wurde), der Tätigkeitsbericht der NRW-Aufsicht fehlt noch (soll aber, wie man hört, in den letzten Zügen sein), und wer im kommenden Jahr die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten leiten wird, ist auch noch nicht bekannt.
Auf Artikel 91
Aus der Welt
- Die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte bemüht sich um Verständlichkeit: Informationen zu allgemeinen Datenschutzthemen und zu ihrer Behörde wurden nun auch in Leichter Sprache veröffentlicht.
- Der von der Datenschutzkonferenz veröffentlichte Abschlussbericht zu Microsoft 365 ist umfangreich und technisch. Das Interview mit dem baden-württembergischen Landesdatenschutzbeauftragten zu den Auswirkungen und den Plänen der Aufsichten ist daher umso hilfreicher für die Praxis.
- Laut Politico könnte schon am Montag der Entwurf für einen Angemessenheitsbeschluss für den EU-US-Datentransfer veröffentlicht werden, meldet die IAPP unter Berufung auf Politico.