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IFG-Anfrage: Wie schützt der Staat Bürger*innen vor kirchlichem Datenschutz?

Über die Plattform »Frag den Staat« hat Kerstin Claus eine Informationsfreiheitsgesetz-Anfrage an das Innenministerium gestellt. Tenor ihrer Anfrage: »Wie schützt der deutsche Staat Bürger_innen, wenn sie von unzureichender datenschutzrechtlicher Sicherung seitens einer der Kirchen belastet werden?« Claus bemängelt, dass Prüfungen datenschutzrechtlicher Verstöße aufgrund des kirchlichen Datenschutzregimes ein Verfahren beim jeweils zuständigen kirchlichen Datenschutzbeauftragten und über kirchliche Gerichte verfolgt werden müssen:

»Diese kirchlichen Verfahrensvorschriften mögen in rein innerkirchlichen Verfahren Sinn machen. Sie sind aber im Außenverhältnis zu Bürger_innen der BRD, die selbst ja ebenfalls nicht regelhaft Mitglied einer Kirche sind, unzumutbar. Dies gilt insbesondere in Fällen, wo es um die Aufarbeitung von kirchlichem Verwaltungshandeln bei der Ahndung und Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauches gegen Kinder und Jugendliche geht.

Kerstin Claus, IFG-Anfrage
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