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Die Woche im kirchlichen Datenschutz
Jesus und der Datenschutz
Texte der Gattung »Was würde Jesus heute tun?« sind oft etwas bemüht; so auch die auf WDR 4 gesendete Radioandacht »Jesus und der Datenschutz«. »Jesus hatte es nicht so mit dem Datenschutz«, heißt es da. Es werde »mitmenschlich ganz schön steril, wenn wir uns und unsere Daten immer und überall schützen« würde – leider ein etwas unterkomplexes Verständnis, das Datenschutz als Haltung des Respekts und Datenschutz als Schutz der informationellen Selbstbestimmung außer acht lässt.
Umso besser ist die Antwort von Alexander Müller darauf: »Nähe braucht Vertrauen – frag Jesus«
»Nähe entsteht nicht durch das ungefragte Offenlegen persönlicher Informationen, sondern durch Vertrauen. Und Vertrauen braucht Schutz.
Jesus hatte ein feines Gespür für die Individualität der Menschen. Er hat niemanden entblößt. Seine Worte – nicht selten in Gleichnissen – schenkten damals wie heute Raum zur eigenen Erkenntnis. Nähe bedeutete für ihn nicht Kontrolle, sondern Zuwendung. Seine Offenheit war freiwillig und getragen von Respekt.«
Kirchlicher Datenschutz in der Wikipedia
Der alte Eintrag zum kirchlichen Datenschutz in der Wikipedia war nicht ideal. Jetzt gibt es einen komplett überarbeiteten Eintrag, der federführend von dem Wikipedia-Autor Learny verfasst wurde. Kompakt und verständlich deckt er das Feld ab. (Und hatte für mich auch etwas Neues: Eine Dissertation zum kirchlichen Beschäftigtendatenschutz, die mir bisher entgangen ist.)
KI und imago Dei
Die aktuelle Ausgabe der Ordenskorrespondenz hat das Schwerpunktthema Künstliche Intelligenz. Öffentlich verfügbar ist der Beitrag der Theologin Teresa Forcades i Vila mit einer ethischen und moraltheologischen Bewertung von KI. Forcades greift für die ethische Bewertung auf Shoshana Zuboffs Analyse des Überwachungskapitalismus zurück: »Das private Eigentum an Big Data ist heute eine Realität, die eine klare aktuelle (nicht zukünftige) Gefahr für unsere politische Freiheit und Demokratie darstellt (Beeinflussung der Wahl politischer Vertreter und von Referenden), für unsere wirtschaftliche Freiheit und soziale Gerechtigkeit (massive Manipulation der Wün- sche und Bedürfnisse der Menschen auf personalisierte Weise, indem die umfangreichen und detaillierten Kenntnisse über jede Person und ihre Angehörigen ausgenutzt werden«. Es sei wichtig, »dass die Menschen wissen, was sich in der algorithmischen Black Box verbirgt. Maschinen können uns nicht kontrollieren, aber andere Menschen können uns durch Maschinen kontrollieren.«
Theologisch sei zu kritisieren, dass KI das in jedem Menschen eingeschriebene Bild Gottes verzerre. »Die Bezeichnung ›Intelligenz‹ für das logisch-probabilistische Unterfangen, immer komplexere vorprogrammierte Algorithmen in einer Maschine anzuwenden und weiterzuentwickeln, ist ein Symptom einer dualistischen Selbstwahrnehmung, die im Widerspruch zur theologischen Anthropologie des Imago Dei steht.« Ihr Fazit: »Ja zu KI als nützliches Werkzeug für ganz konkrete Aufgaben, nein zu ihrem privaten Besitz und ihrer privaten Ausbeutung; nein zu KI als Ersatz für die menschliche Intelligenz als solche.«
In eigener Sache
- Für JHD|Bildung biete ich wieder Online-Seminare an. Am 8. Oktober 2025, 16.30–19 Uhr gibt es das Seminar zu Bildrechten (20 Euro, Anmeldeschluss 24. September 2025).
Auf Artikel 91
Aus der Welt
- »Leben wir im Technofeudalismus?«, fragt Evgeny Morozov im Monde Diplomatique. Er sieht solche Analysekategorien als kontraproduktiv an: »Die Theorie vom Technofeudalismus ist aber nicht nur verlockend; sie ist auch gefährlich, weil sie den Fokus auf comichafte Bösewichter (Bezos, Musk und Zuckerberg) und Pseudolösungen lenkt („Bildet Genossenschaften!“, „Die Zentralbanken sollten Kryptowährungen ausgeben!“, „Her mit der Datenübertragbarkeit!“).« Tatsächlich sei weiterhin der Kapitalismus der Gegner.
Kirchenamtliches
- Bistum Aachen:
- Ordnung zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten für die Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener, für Forschungszwecke und für Rechtsanwaltskanzleien in Bezug auf Personalakten von Klerikern sowie Sachakten, Verfahrensakten, Registraturakten und vergleichbare Aktenbestände der laufenden Schriftgutverwaltung im Bistum Aachen (AktAuskG)
- Hinweis: Verbot von Löschungen im Taufbuch
- Bistum Münster: Diözesangesetz zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten für die Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürf- tiger Erwachsener, für Forschungszwecke und für Rechtsanwaltskanzleien in Bezug auf Personalakten von Klerikern, Personalakten von Kirchenbeamtinnen und Kirchen- beamten sowie Sachakten, Verfahrensakten, Registraturakten und vergleichbare Aktenbestände der laufenden Schriftgutverwaltung im Bistum Münster (AktAuskG)
- Landeskirche Kurhessen-Waldeck: Ordnung zur Änderung der Verwaltungsordnung über die Führung von Kirchengemeindechroniken (Chronikordnung)
- Erzbistum Köln: Gesetz über den kirchlichen Datenschutz für die Verarbeitung personenbezogener Daten in den katholischen Schulen in freier Trägerschaft im Erzbistum Köln (KDG-Schulen)
- KDSA Ost: ePA ohne Selbstbestimmung: Befunde sollen für alle Praxen sichtbar bleiben
