Die EKD-Datenschutzaufsicht konsolidiert sich weiter: Die 12. Tagung der Landessynode der Nordkirche hat am Donnerstag in erster Lesung einstimmig ein »Kirchengesetz zur Übertragung der Datenschutzaufsicht« an den BfD EKD beschlossen; die endgültige Verabschiedung bei der zweiten Lesung am Samstag dürfte damit nur noch eine Formalität sein. Die Argumente waren für die Synodalen schlagend: eine schlankere und günstigere Verwaltung, dazu Synergieeffekte, die eine angemessene Beaufsichtigung vor allem der diakonischen Einrichtungen ermöglicht. Redebedarf in der Aussprache gab es nicht.
Dass es solche Bestrebungen gibt, war bekannt – im jüngsten Tätigkeitsbericht des BfD EKD hieß es, dass »weitere Gliedkirchen und diakonische Landesverbände« Interesse haben, die Datenschutzaufsicht »in absehbarer Zeit« auf die EKD zu übertragen. Bisher war das lediglich von der Landeskirche der Pfalz bekannt, wo es ebenfalls im Tätigkeitsbericht angekündigt wurde. Noch im Juni hatte die Pressestelle der Nordkirche auf Anfrage mitgeteilt, es gebe »aktuell […] in der Nordkirche keine konkreten Pläne, die Datenschutzaufsicht auf die EKD zu übertragen« – was nicht der Wahrheit entsprach, wie aus dem Synodenantrag nun hervorging.
Zu viel zu tun, zu wenig Personal
Ausgangspunkt war laut Antragsbegründung die Nord-Aufsicht selbst: »Der Beauftragte für den Datenschutz der Nordkirche hat in seinem Tätigkeitsbericht angezeigt, dass die Aufgaben der Datenschutzaufsicht mit dem derzeitigen Personal nicht verantwortlich wahrgenommen werden können. Besonders die Datenschutzaufsicht über die Diakonie erfordert eine intensivere und vor allem spezifischere Bearbeitung.« Mindestens eine Referent*innenstelle mehr brauche es, um den Umfang zu bewältigen. Damit reiht sich der Nord-Beauftragte in eine Reihe von Beschwerden nicht nur spezifischer Aufsichten zur Ausstattung ein.
Trotz der erhofften Effizienzsteigerung durch die Übertragung sollen die Ersparnisse erheblich sein: Laut Unterlagen würde eine Fortführung einer eigenen Aufsicht 279.000 Euro pro Jahr Kosten, die Umlage an die EKD beträgt demgegenüber nur 214.485 Euro.
Erst Diakonie, dann der Rest
Die Übertragung erfolgt dabei in zwei Schritten: Zunächst wandert die Aufsicht über das diakonische Werk zum 1. Januar 2022 an den BfD, die Aufsicht über den verfasst-kirchlichen Bereich erst zum 1. Oktober 2023, wenn die Amtszeit des Beauftragten der Nordkirche, Peter von Loeper, endet. Mündlich ergänzte der Datenschutzbeauftragte, dass die Aufsicht über alle Kindertagesstätten auch in der ersten Tranche schon an die EKD übergeben wird. Die Nordkirche soll dabei der Außenstelle Berlin zugeordnet werden – es findet also eine echte Konsolidierung statt, keine Herabstufung der ehemals unabhängigen Aufsicht zu einer Außenstelle des BfD EKD.
Eine Besonderheit des DSG-EKD ist die Möglichkeit, dass die Datenschutzaufsicht von verfasster Kirche und Diakonie getrennt sein kann (§ 39 Abs. 3 DSG-EKD). Im katholischen Bereich unterfallen die Caritas-Einrichtungen der für ihr Belegenheitsbistum zuständigen Aufsicht. Dank dieser DSG-EKD-Regelung ist es so nun möglich, den Übergang schrittweise zu vollziehen; zugleich war es aber auch nötig, das Diakonische Werk zu überzeugen, wie ebenfalls aus den Unterlagen hervorging. Dort herrschen noch ungeklärte Vorbehalte zur Finanzierung, grundsätzlich gibt es aber auch von der Diakonie grünes Licht.
Den Handlungsbedarf für die Diakonie zeigt die Statistik: genannt sind Fallzahlen für 2018 bis 2020. Gut 71 Prozent der Beschwerden entfallen auf die Diakonie, 84 Prozent der Datenpannen und 100 Prozent der anlassbezogenen Prüfungen. Lediglich bei den Beratungen hat der verfasst-kirchliche Bereich mit gut 52 Prozent leicht die Nase vorn. Betont wird, dass diese Fallzahlen noch nicht das ganze Bild wiederspiegeln: »Die Vorgänge in der Diakonie sind ungleich komplexer, es gibt umfängliche Sonderrechte, die zu beachten sind, es wird vielfältige EDV eingesetzt, die Einrichtungen sind größer, die eingesetzte EDV ist vielfältig und die Risiken sind im allgemeinen ungleich höher, da mit deutlich mehr Daten und häufig mit besonderen Kategorien von personenbezogen Daten umgegangen wird.«
Fazit
Die Zahlen sprechen eindeutig für die Konsolidierung – dem ist auch die Landessynode gefolgt. Warum sollte man viel Geld für etwas investieren, was dann doch immer noch zu klein ist, wenn man günstiger und mit Synergieeffekten beim BfD EKD unters Dach schlüpfen kann?
Auf mittlere Sicht wird es wohl nur noch zwei statt vier evangelischen Aufsichten geben: Die Pfalz kommt zur EKD, der Beauftragte für Kirche und Diakonie, der für Landeskirchen und Diakonische Werke in mehreren östlichen Bundesländern zuständig ist, bleibt eigenständig – wenn die übereinstimmenden Auskünfte der beteiligten Landeskirchen und Werke verlässlicher sind als die der Pressestelle der Nordkirche.
Das ist effizient. Schade ist aber, dass es damit auch immer weniger evangelische Tätigkeitsberichte geben wird: Der lediglich zweijährliche Berichtsrhythmus sorgt dafür, dass es über die Anwendung des DSG-EKD deutlich weniger und seltener Informationen gibt als über die des KDG. Immerhin: Die Nordkirchen-Aufsicht hat ebenfalls auf der Synode ihren wohl vorletzten Bericht vorgelegt. Der wird hier noch zu besprechen sein.