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Die Suche von Wolfgang Loest nach DSG-EKD-kooperationswilligen Newsletter-Providern, die hier in der vergangenen Woche schon erwähnt wurde, hat einige Ergebnisse gebracht, die er in seinem Blog zusammengefasst hat. Interessant bei der Recherche ist das Unverständnis, das ein Provider den kirchlichen Anforderungen entgegenbrachte: »Es ist doch etwas befremdlich, dass eine Kirche mit den Begriffen „sich unterwerfen“ und „Geldbußen“ hantiert.« Über den bürokratischen Aufwand sind auch die kommunikativen Kosten eines eigenen Datenschutzrechts relevant – und die evangelische Rechtslage ist hier besonders ungünstig. Wer will sich schon einer kirchlichen Behörde unterwerfen?
Die staatlichen Datenschutzaufsichten sind sehr skeptisch den spezifischen (zu denen auch die kirchlichen gehören) gegenüber – das haben auch einige Recherchen hier gezeigt. Das nun veröffentlichte Protokoll der 101. Datenschutzkonferenz zeigt das wieder einmal. So einfach kommt eine spezifische Austauschbehörde nämlich nicht in die internen Kommunikationstools, wie die der bayerischen Medienaufsicht erfahren hat, die in das DSK-Confluence-System wollte. Der wurde nicht so einfach erteilt – stattdessen soll der AK Grundsatz der DSK nun prüfen, ob der kleine Informationsfinger zur ganzen Handvoll Beteiligung für die ungeliebten spezifischen Aufsichten führen würde: »Hierbei ist insbesondere auch zu prüfen, ob sich aus dem Zugang zu Confluence eine präjudizierende Wirkung ergibt, wie z.B. für den Zugang zu IMI, die Beteiligung an der Bildung eines gemeinsamen Standpunktes oder die Teilnahme an den DSK-Sitzungen.«
… und dann gibt’s noch einen Job für #TeamKirchlicherDatenschutz: Der Caritas-Diözesanverband Köln sucht eine*n Referent*in Datenschutz.
Auf Artikel 91
Aus der Welt
- Die Datenschutzkonferenz hat außerdem »Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail« veröffentlicht – insgesamt sehr technisch und wenig überraschend. Und weniger großzügig gegenüber Berufsgeheimnisträger*innen als neulich hier berichtet.
- Die Datenschutz-Notizen haben sich einem Dauerbrenner gewidmet: »Datenschutzrechtliche Anforderungen beim Einsatz von WhatsApp zur dienstlichen Kommunikation«
- Zu Bildrechten hat man zuletzt weniger gehört. Dr. Datenschutz weist auf einen Fall hin, in dem die Standardkonstellation aus Datenschutzschulungen handfeste Konsequenzen hatte: Eine Beschäftigte wird fotografiert und willigt nicht in die Verwendung für eine Broschüre ihres Arbeitgebers ein.
- Und noch ein Newsletter: Die Stiftung Datenschutz gibt ab Montag die DatenschutzWoche heraus.
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