Messenger waren lange das Aufregerthema im kirchlichen Datenschutz: Meldungen über Komplettverbote von Messenger-Diensten wie aus dem Erzbistum Berlin oder auch nur explizite Verbote der Nutzung von WhatsApp haben 2018 für Empörung gesorgt (BDKJ Freiburg: »#whatsappthefuck!«).
Mittlerweile hat sich die Aufregung gelegt; WhatsApp bleibt verboten (und wohl trotzdem genutzt), unterschiedliche Bistümer haben verschiedene präferierte Messenger (z. B. Threema in Freiburg und Wire in Berlin). Weitgehend unbemerkt hat das Bistum Würzburg bereits im Februar eine Dienstanweisung zur Nutzung von Messengern im Amtsblatt veröffentlicht (Jg. 166/Nr. 02 vom 20. Februar 2020, S. 42f.). Dort wird vieles wie anderswo geregelt (grundsätzliches Verbot, Bistum erlaubt explizit Dienste und eventuelle Ausnahmen). Zusätzlich gibt es aber eine nützliche Regelung, die es so (meines Wissens) bisher nirgends gibt: Eine explizite Regelung für Broadcast-Listen, die damit WhatsApp immerhin ein wenig möglich macht.
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