KI und andere Gefahren – Wochenrückblick KW 42/2024

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 42/2024
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)

Die Woche im kirchlichen Datenschutz

Künstliche Intelligenz und Religionsfreiheit

Die »International Ministerial Conference on Freedom of Religion or Belief« hat sich in diesem Jahr mit der Stärkung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit im digitalen Raum befasst. Die vom Entwicklungsministerium und dem Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit organisierte Konferenz befasst sich schwerpunktmäßig mit den Auswirkungen künstlicher Intelligenz auf die Religionsfreiheit sowohl mit Blick auf soziale Medien als auch im Kontext von Überwachung.

»Künstliche Intelligenz und ihr Einsatz etwa in Suchmaschinen, sozialen Medien oder für die Generierung von Gottesdiensten haben direkte Auswirkung darauf, wie Menschen weltweit ihr Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit leben können. Es gibt dabei positive Effekte wie verbesserte Teilhabe für Gläubige in abgelegen Regionen. Es gibt aber auch besorgniserregende Entwicklungen wie die rasante Verbreitung von Hass, Desinformation und Gewaltaufrufen über KI-gestützte Anwendungen im digitalen Raum oder den Einsatz von KI zur Überwachung religiöser Minderheiten«, erläuterte der Religionsfreiheitsbeauftragte Frank Schwabe. Über die allgemeine Pressemitteilung hinaus wurde leider nichts zu den Inhalten im Detail veröffentlicht.

Cyber-Angriff auf Johannesstift Diakonie

Die Johannesstift Diakonie, nach eigenen Angaben das größte konfessionelle Gesundheits- und Sozialunternehmen in der Region Berlin und Nordostdeutschland, wurde Opfer eines Ransomware-Angriffs. Die recht transparente öffentliche Kommunikation zeigt, was bei einem Gesundheitsunternehmen alles betroffen sein kann und zu bedenken ist: Rettungsstellen wurden vorsorglich vorübergehend bei der Feuerwehr abgemeldet, planbare Operationen verschoben, Kommunikation ist nur eingeschränkt möglich. Das Klinische Informationssystem ist anscheinend nicht direkt betroffen, der Zugriff musste aber eingeschränkt werden, radiologische Großgeräte laufen. Verantwortlich soll eine »bekannte, seit Jahren operierende internationale Hacker-Gruppe« sein.

In eigener Sache

Auf Artikel 91

  • Die geplante umfangreiche Änderung des Strafgesetzbuchs (LTO berichtet über die Details, mir liegt der Entwurf auch vor) bringt auch eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes mit sich – allerdings keiner besonders schwerwiegenden: »In § 23 Absatz 1 Nummer 4, § 40 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 sowie § 45 Satz 4 des Bundesdatenschutzgesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2097), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 414) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Zuchtmitteln“ durch die Wörter „unrechtsverdeutlichenden Maßnahmen“ ersetzt.« Hintergrund ist, dass Formulierungen aus der NS-Justiz endlich aus dem Strafrecht getilt werden.

Kirchenamtliches

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