ÖKT, KDM, ohjeohje: Wochenrückblick KW 46

Der Ökumenische Kirchentag steht auf der Kippe, die Veranstaltenden wollen es noch nicht ganz wahrhaben, in der FAZ wurden Fakten geschaffen und später wieder hinter der Einschätzung des Kirchendezernenten der Stadt aufgeräumt. Was das mit kirchlichem Datenschutz zu tun hat? Eigentlich war der ÖKT als Veröffentlichungstermin für das Kirchliche Datenschutzmodell (KDM) vorgesehen, war im Bericht des NRW-Diözesandatenschutzbeauftragten zu lesen. Und außerdem biete ich dort einen Workshop mit dem Arbeitstitel »Datenschutz mit Augenmaß. Impulse für die Praxis« an.

Ansonsten im kirchlichen Datenschutz eine ruhige Woche ganz ohne offizielle Veröffentlichungen.

Auf Artikel 91

Aus der Welt

  • Oft sind die »besonderen Kategorien« personenbezogener Daten gar nicht so besonders: Wer eine zufällige Menschenmenge fotografiert, erfasst damit Menschen unterschiedlicher Ethnizität (Hautfarbe), Gesundheit (Brille und Rollstuhl), Religion (Kopftuch und Kreuzanhänger) und politischer Einstellung (Buttons und T-Shirts). Ist das schon eine Verarbeitung personenbezogener Daten? Das Verwaltungsgericht Mainz sagt dazu nein in einem Urteil, das Jan-Michael Grages auf cr-online vorstellt. Die Pointe: Es kommt auf die Auswertungsabsicht an. Wenn sich diese Ansicht durchsetzt, wird vieles einfacher. (Im kirchlichen Bereich kursieren teilweise auch seltsame Ansichten: Mir ist eine kirchliche Institution bekannt, die von ihren Podcast-Gästen Einwilligungen für die Verarbeitungen besonderer Kategorien personenbezogener Daten einholt, weil Audioaufnahmen der Stimme ja wohl biometrische Daten sind.)
  • Der EuGH hat sich umfassend zur Gültigkeit von Einwilligungen geäußert. Carlo Piltz stellt das Urteil vor, das auch in der Praxis sehr relevant ist zur Gestaltung rechtssicherer Einwilligungen.
  • Der Umgang mit Schrems II bleibt schwierig. Der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte zeigt, wie schwierig – ein jetzt veröffentlichtes Prüfschema als Teil einer Informationsoffensive lässt erahnen, wie kompliziert eine US-Datenübertragung zu gestalten ist (das Prüfschema der katholischen Datenschützer wirkt dagegen doch mehr wie die Spitze des Eisbergs). Auch der Europäische Datenschutzausschuss hat Vorschläge veröffentlicht – und auch die sind wenig praxistauglich, wie Jan-Michael Grages bei cr-online analysiert: »Einseitiger Fokus, falsche Prämisse, mittelbare Politik«, kritisiert er. Die EU-Kommission arbeitet auch und hat einen Entwurf für neue Standardvertragsklauseln veröffentlicht, Matthias Lachenmann hat sie analysiert.
  • Immerhin: Eine Regierung Biden gibt mehr Hoffnung auf eine Lösung an der Wurzel. Wie es mit Datenschutzgesetzgebung in den USA nach den Wahlen weitergehen könnte, hat die IAPP aufgeschrieben.

Kirchenamtliches

  • Keine Veröffentlichungen in dieser Woche

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