Adressen für die Caritas – Wochenrückblick KW 34

Das Interdiözesane Datenschutzgericht (IDSG) hat einen neuen Beschluss veröffentlicht – mitten aus dem Pfarreileben: Zweimal im Jahr kommt der Spendenbrief für die Caritas-Sammlung, und ein Gemeindemitglied setzt alle Hebel in Bewegung, um von dem Spendenbrief verschont zu werden. Im Ergebnis kein Erfolg für den Antragsteller: Daten zur Caritas sind nicht geflossen, die Pfarrei hat die Briefe selbst adressiert, für Werbesperrvermerke sind weltliche Gerichte zuständig, und die Adressierung ist zulässig.

Interessant sind mehrere Punkte: Allgemein zeigt sich wieder, dass – trotz der Ablehnung – die kirchlichen Gerichte sehr benutzer*innenfreundlich sind: Mit viel Wohlwollen wurde aus einer umgangssprachlich formulierte Beschwerde das rechtlich Relevante herausdestilliert und trotz der Ablehnung auf ganzer Linie sorgfältig und ausführlich argumentiert. Über die Sache hinaus ist die Frage der Rechtsgrundlage der Verarbeitung lesenswert: Die Pfarreien werden über eine Aufforderung im Amtsblatt zur Durchführung der Caritas-Sammlung aufgefordert. Das Gericht sieht dadurch – ohne ein formales Gesetz – die Verarbeitung als Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (§ 6 Abs. 1 lit. d) KDG) als rechtmäßig an, in Frage komme außerdem die Wahrnehmung einer Aufgabe im kirchlichen Interesse (§ 6 Abs. 1 lit. f) KDG) in Frage.

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