Dominikus Zettl wird neuer bayerischer Diözesandatenschutzbeauftragter

Das lange Warten hat ein Ende: Auf der Webseite des bayerischen Diözesandatenschutzbeauftragten teilt der bisherige Amtsinhaber Jupp Joachimski mit, dass seine Amtszeit nun wirklich zum 1. April 2023 endet.

Panorama von München aus der Höhe, im Blick unter anderem die Frauenkirche
(Bildquelle: Daniel Seßler auf Unsplash)

Die Nachfolge tritt der bisherige betriebliche Datenschutzbeauftragte des erzbischöflichen Ordinariats München und Freising, Dominikus Zettl, an. Am 1. April geht es los. Beide Informationen wurden zuerst von seinem Vorgänger auf der Webseite der Datenschutzaufsicht mitgeteilt.

Schon seit 2018 soll die bayerische katholische Datenschutzaufsicht aus München nach Nürnberg verlegt werden; in den letzten Monaten und Wochen verdichteten sich die Hinweise, dass eine Änderung ansteht. Unter anderem wurde bekannt, dass die neue Behörde »Katholisches Datenschutzzentrum Bayern« heißen soll. Über den Jahreswechsel war kurz die Stelle des Diözesandatenschutzbeauftragten ausgeschrieben. Für die neue Datenschutzaufsicht ist die Errichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts vorgesehen, die allerdings noch nicht geschehen ist.

Auf Dominikus Zettl kommt die große Aufgabe zu, die Behörde aufzubauen und dafür vor allem gutes Personal zu finden – nicht einfach mit kirchlichen Tarifwerken in Nürnberg, wo juristische und IT-Expertise durch Behörden und Wirtschaft auch gesucht sind. Dazu muss Zettl die bislang an Ressourcen extrem knapp gehaltene Aufsicht jetzt erst wirklich ans Arbeiten bringen – sein Vorgänger hatte 2019 beklagt, dass die Behörde die Aufgaben einer Diözesandatenschutzaufsicht gemäß KDG gar nicht erfüllen kann. Wie der Haushalt der neuen Behörde aussieht, ist noch nicht bekannt – und ob er von Anfang an angemessen ist oder Kämpfe um die Ausstattung anstehen.

Inhaltlich wird sich Zettl mit dem letzten großen Erbe seines Vorgängers auseinandersetzen müssen: Das von Joachimski ausgesprochene »Facebook-Verbot« ist in der Welt, die Frist zur Umsetzung der Allgemeinverfügung, die gar nicht in der Kompetenz der Aufsicht liegt, ist auf den 31. März gesetzt. Zettl muss sich nun entscheiden, ob er das rechtlich nicht mögliche Pauschalverbot mit rechtskonformen Mitteln – also Anordnungen gegenüber konkreten Verantwortlichen – scharf stellt. Das würde von Anfang an viele Ressourcen binden, die die Aufsicht in der Aufbauphase womöglich gar nicht hat – und es würde die Amtszeit gleich mit einem Knall beginnen lassen, der nicht unbedingt Sympathien bringt.

Mit Zettl hat die katholische Datenschutzkonferenz in diesem Jahr schon den zweiten personellen Wechsel, nachdem die KDSA Nord zum 1. Januar den Wechsel vollzogen hatte. Zettl kommt wie seine anderen Kolleg*innen aus der Verwaltung – unter den Diözesandatenschutzbeauftragten ist jetzt also keine Stimme mehr, die ihre praktische juristische Sozialisation über Jahre im Richteramt genommen hat. Joachimski fiel immer wieder mit seinen kritischen juristischen Positionen auf, die auch widerstreitende Rechte einbezogen, etwa zur Möglichkeit der Verhängung von Bußgeldern (immer noch Minderheitsmeinung und auch vor Gericht nicht durchgesetzt) oder zur Veröffentlichung von Fotos (hier hat sich die Mehrheitsmeinung der Joachimskis angenähert). Die Dynamik ohne Joachimski in der katholischen DSK dürfte also auch etwas sein, was sich zu betrachten lohnt.

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