Kirchen und Religionsgemeinschaften dürfen ihre Angelegenheiten selbst regeln – bis hin zu scheinbar ganz weltlichen Rechtsgebieten. Artikel 91 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eröffnet ihnen die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen eigenes Datenschutzrecht anzuwenden.
Dieses Blog beschäftigt sich damit: Wie regeln die Religionsgemeinschaften ihren Datenschutz? Was gibt es Neues vom kirchlichen Datenschutz? Wie entwickeln kirchliche Datenschutzaufsichten und Datenschutzgerichte das Rechtsgebiet fort?
Das Artikel-91-Blog richtet sich an Praktiker*innen aus den Religionsgemeinschaften wie Datenschutzbeauftragte und alle, die sich für die Schnittstelle von Theologie, Kirche und Grundrechte interessieren.
Und, auch das muss gesagt sein: Das Artikel-91-Blog ist ein journalistisches Informationsangebot und bietet keine Rechtsberatung an.
Redaktion
Das Artikel-91-Blog ist ein Projekt von Felix Neumann. Der Journalist arbeitet als Redakteur bei katholisch.de, wo die Berichterstattung über kirchlichen Datenschutz und andere Schnittstellen von Kirche und Recht zu seinen Schwerpunkten gehört.
Der Politikwissenschaftler und vergleichende Kirchenrechtler hat die Qualifizierung zum Betrieblichen Datenschutzbeauftragten (IHK) absolviert und berät freiberuflich kirchliche Verbände und Institutionen zu praktischen Fragen des Datenschutzes und durch Datenschutzschulungen. Schwerpunkt dabei ist ein im Grundrechtsschutz fundierter Datenschutz mit Augenmaß, der sich wirklich umsetzen lässt.
Kontakt
E-Mail: post@artikel91.eu (GPG-Schlüssel: 0x0397E39224874B4A – über encrypt.to können Sie mir auch ohne weitere Installation aus dem Browser heraus verschlüsselte Mails schicken) – Hinweise und Gastbeiträge sind gern gesehen!
Finanzierung
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