Der Datenschutzbeauftragte für Kirche und Diakonie ist Geschichte – die bisherige Aufsichtsbehörde für die Landeskirchen Sachsen und Anhalts sowie die Diakonie Sachsen und Mitteldeutschland besteht nicht mehr. Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD ist jetzt die einzige Datenschutzaufsichtsbehörde im Bereich des DSG-EKD.
Überraschende Änderungen
Die Änderung kommt überraschend: Am 2. Januar veröffentlichte der BfD EKD die Meldung dazu, gleichzeitig wurden die Inhalte der Webseite des DSBKD aus dem Netz genommen, die Webseite firmiert jetzt unter der alten Domain als »Zentrale Fachstelle Datenschutz der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens«.
Angekündigt wurde die Umstellung nicht öffentlich – noch vor wenigen Jahren (als 2021 der BfD EKD in seinem Tätigkeitsbericht von kirchenpolitischen Absichten zur weiteren Konsolidierung berichtete) antworteten die vier Träger auf Anfragen nach der Zukunft der Aufsicht damit, dass eine Umstellung nicht geplant sei. Zuletzt im Herbst 2023 hieß es mir gegenüber von Vertretern des DSBKD, dass keine Fusion geplant sei.
Im Nachhinein lassen sich aber doch Zeichen erkennen: Seit dem 1. Januar 2024 firmierte der bisherige stellvertretende Behördenleiter Erik Kahnt als kommissarischer Leiter (ohne dass man etwas über den Verbleib des bisherigen Leiters Pierre Große erfährt). Seit einiger Zeit ist es auch recht ruhig geworden um die Aufsicht – selbst der Tätigkeitsbericht fehlte.
Was jetzt ansteht
Der letzte Tätigkeitsbericht des DSBKD erschien 2022 für die Jahre 2020/2021; über die Jahre 2022/2023 liegt – jedenfalls öffentlich verfügbar – immer noch kein Bericht vor. Hier stellt sich die Frage, ob die Berichtspflicht auf den BfD EKD übergeht oder mit Erlöschen der Behörde sich auch der Bericht erübrigt. Leider hält das DSG-EKD auch nach seiner Novelle an der europarechtlich hochgradig zweifelhaften zweijährlichen Berichtspflicht fest, so dass hier eine große Lücke bei Transparenz und Rechenschaft droht. Ein Ruhmesblatt für die Rechtskultur in der Kirche ist dieser Vorgang nicht. Für 2025 wird der Tätigkeitsbericht des BfD EKD erwartet – hoffentlich schließt er die Lücke.
Beim BfD EKD wurde der Zuständigkeitsbereich der bisherigen Aufsicht der Datenschutzregion Ost mit Sitz in Berlin zugeschlagen. In der Mitteilung des BfD EKD gibt es keine Informationen dazu, wie sich die zur Verfügung stehenden Ressourcen entwickeln; finanziert wird der BfD EKD über eine Umlage. Wie die sich zum bisherigen Budget des DSBKD verhält, ist nicht bekannt.
Die Errichtung der neuen Zentralen Fachstelle Datenschutz in der Landeskirche Sachsens wurde im aktuellen Amtsblatt verkündet; sie übernimmt künftig einheitlich die Rolle der örtlich Beauftragten für Datenschutz der kirchlichen Einrichtungen in der Landeskirche. Bisherige Bestellungen von öDSB erlöschen.
Eine bisher ohnehin schon nur selten auftretende Institution ist hinfällig: Für die soweit man weiß rechtlich bislang nicht einmal auf Satzungs- und Geschäftsordnungsebene verfasste »Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz in der EKD« gibt es außer dem BfD EKD nun keine Mitglieder mehr.