Schon länger war das Kirchliche Datenschutzmodell angekündigt – jetzt ist es da. Wie der Papst neue deutsche Bischöfe haben die kirchlichen Datenschutzaufsichten am Freitag um 12 Uhr das lange erwartete »KDM« veröffentlicht, das sich eng am Standard-Datenschutzmodell der staatlichen Aufsichten orientiert.

Mit dem KDM können Anforderungen der kirchlichen Datenschutzgesetze in technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt werden. »Wir sehen die Möglichkeit für unsere Arbeit als kirchliche Aufsichtsbehörden, Prüfungen standardisiert und damit auch nachvollziehbarer durchzuführen«, erklären die Sprecherin der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten, Ursula Becker-Rathmair, und der Beauftragte für den Datenschutz der EKD, Michael Jacob. Das KDM biete außerdem den kirchlichen Stellen und Einrichtungen »den großen Vorteil, selbst Datenschutz systematisch umzusetzen und damit für Fragen und Prüfungen der Datenschutzaufsichten gut gerüstet zu sein«, heißt es weiter. Als Einführung wurde außerdem eine dreiseitige Handreichung veröffentlicht, die die Zielsetzung und Methodik trotz der Kürze erstaunlich kompakt und verständlich auf den Punkt bringt.
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