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Geburtstagsparty für das KDG – Wochenrückblick KW 17/2021

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Der dritte Jahrestag des Inkrafttretens des KDG kommt näher. Die Geburtstagsparty wird organisiert von den fünf nordrhein-westfälischen Caritasverbänden und der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Curacon. Unter dem Titel Erfahrungsaustausch »Drei Jahre Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz« gibt es praxisnahe Vorträge unter anderem zu Informationspflichten und Auftragsverarbeitung. Besonders interessant dürfte der Beitrag von Bernhard Fessler werden, dem Vorsitzenden Richter am Interdiözesanen Datenschutzgericht, über erste Erfahrungen aus dem kirchlichen Datenschutzgericht. Bis einschließlich heute gibt es auch noch einen Frühbucherpreis. (Offenlegung, weil sich’s gehört: Ich bin als Journalist akkreditiert und komme kostenlos rein; der Hinweis hier wurde weder bezahlt noch als Gegenleistung für die Akkreditierung angeboten.)

Der Ärger um die luca-App hört nicht auf. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie nicht eingesetzt wird – über den Einsatz im Bistum Münster berichtet »Kirche und Leben«. Der Artikel geht auch umfassend auf die vielfältige Kritik ein. Die zuständige Datenschutzbeauftragte des Bistums für die Pfarreien sieht Vorteile, aber auch noch ungeklärtes – etwa die Verantwortlichkeit bei den verschiedenen Schritten des Rückverfolgungsprozesses und die zentrale Datenspeicherung.

Am Donnerstag gab es die Ergebnisse des zweiten Wahlgangs für die Zuwahl von Einzelpersönlichkeiten ins Zentralkomitee der deutschen Katholiken. Warum ist das hier Thema? Mit Johannes Norpoth ist der (mutmaßlich) erste hauptberufliche betriebliche Datenschutzbeauftragte ZdK-Mitglied geworden. Eventuell wurde er nicht deswegen gewählt, dennoch herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg!

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Bedingt auskunftsbereit – Wochenrückblick KW 6/2021

Drei Recherchen beschäftigen mich weitgehend erfolglos seit Monaten: Was wird aus der katholischen Datenschutzaufsicht in Bayern, welche Religionsgemeinschaften mit eigenem Datenschutzregime kennen die staatlichen Behörden – und was macht eigentlich die EKD? Zu den drei Recherchen habe ich diese Woche wieder nachgehakt.

  • In Bayern ist die Datenschutzaufsicht seit Herbst kommissarisch besetzt, kein Nachfolger und kein Zeitplan für die Nachbesetzung bekannt, das 2018 beschlossene Nürnberger Datenschutzzentrum immer noch nicht eingerichtet. Regelmäßig Presseanfragen in München (wo die Bistumspressestelle auch die der Freisinger Bischofskonferenz ist) waren bisher erfolglos, die einzelnen bayerischen Bistümer verweisen auf die Zentrale und wissen auch nichts.
  • In Deutschland gibt es keine übersichtliche Liste, welche spezifischen Aufsichtsbehörden – zu denen die der Religionsgemeinschaften gehören – den staatlichen Aufsichten bekannt sind. (Vorbildlich: Polen.) Auf Presseanfragen rückten die Länderaufsichten keine konkreten Listen heraus. Informationsfreiheitsanfragen über Frag den Staat ziehen sich seit Monaten hin. Durch Carlo Piltz wurde ich nun auf das Mitte Januar veröffentlichte Protokoll der 100. Datenschutzkonferenz aufmerksam. Unter TOP 15 wird dort eine »Liste über die spezifischen Aufsichtsbehörden« erwähnt. Informationsfreiheitsanfrage ist raus.
  • Seit Monaten läuft meine eigentlich sehr simple Presseanfrage bei der EKD. Mich interessieren zwei Dinge: Gab es schon kirchliche Gerichtsentscheidungen, in denen das neue DSG-EKD eine Rolle spielte? (Sollte es eigentlich, katholische gibt’s schon einige – aber die normalerweise viel bessere evangelische Rechtssammlung findet keine.) Und: Gibt es bereits Pläne zur Evaluierung des DSG-EKD? (Bei einer synodal organisierten Kirche sollte man doch denken, dass da mit Vorlauf und Transparenz gearbeitet werden müsste.) Am Anfang wurde ich noch vertröstet, jetzt bekomme ich von der EKD-Pressestelle gar keine Antwort mehr.

Der Datenschutz-Dienstleister Althammer & Kill hat ein Whitepaper zu »Microsoft 365 in Kirche & Wohlfahrt« veröffentlicht. Das ist nicht nur nützlich und lesenswert, wenn es direkt um die Office-Frage geht. Auch ausführliche Passagen allgemein zur Drittlandübertragung und wie sie nach KDG und DSG-EKD gestaltet werden sind sehr erhellend. Vor allem im Bereich des KDG wird bei einigen Formulierungen deutlich angefragt, ob sie praktikabel oder gar europarechtskonform sind – insbesondere die schon länger als zweifelhaft bekannte Möglichkeit einer »Selbstzertifizierung«, wie sie § 40 Abs. 2 lit. b) KDG eröffnet wird: »Damit wird die Bewertungshoheit aus den Händen der Europäischen Kommission in die des Verantwortlichen gelegt, was im Zweifelsfall kaum standhalten würde. Eine Drittlandübermittlung auf dieser Basis weist nicht die erforderliche Rechtssicherheit auf.« (Hier wird auch der Ursprung der Norm erwähnt: Eine unkritische Übernahme aus dem alten BDSG – im DSG-EKD gibt es deutlich weniger Probleme, weil der evangelische Gesetzgeber bei der Drittlandsübermittlung unnötige Abweichungen von der säkularen Rechtslage stärker vermieden hat.)

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Videokonferenz praktisch datenschutzkonform – nur wie?

Eins gleich vorweg: Die Antwort auf die drängendste Frage, nämlich »Darf ich Zoom verwenden?«, ist ein deutliches »Tja, hmm …«. Zum Thema Videokonferenzen haben die kirchlichen Datenschutzaufsichten viel veröffentlicht – und vieles ist auf der strengeren Seite möglicher Spielräume, bis hin zu ganz klaren Aussagen, dass US-Dienste kategorisch unzulässig sind. Aus diesem Dilemma kommt man nicht heraus.

Eine Videokonferenz mit vielen Teilnehmenden auf einem Laptopbildschirm
Videokonferenz. (Photo by Chris Montgomery on Unsplash)

Auch dieser Artikel kann kein Patentrezept liefern. Das kann momentan niemand – oder wie es der bayerische Diözesandatenschutzbeauftragte sagt: »Wenn Sie nach dem Lesen des Aufsatzes nicht wissen, welches Programm Sie nun wählen sollen, sind Sie damit nicht allein auf der Welt.« Was aber geht: Das Datenschutzniveau pragmatisch zu heben, sich statt völlig immerhin größtmöglich rechtskonform aufzustellen – selbst wenn die Wahl auf einen US-Anbieter fällt – und das eigene Verhalten auf respektvollen Umgang mit den Daten anderer zu optimieren.

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Wo sind all die Datenschutzbeauftragten hin? – Tätigkeitsbericht DDSB Südwest erschienen

Jetzt sind die katholischen Tätigkeitsberichte komplett: Die Diözesandatenschutzbeauftragte Ursula Becker-​Rathmair, zuständig für die Südwest-Bistümer Freiburg, Fulda, Limburg, Mainz, Rottenburg-Stuttgart, Speyer und Trier, hat am Dienstag ihren Bericht für 2019 veröffentlicht. Er ist weitgehend überraschungsfrei, hat aber drastische Beispiele für die Praxisrelevanz von Datenschutz.

»Die Sensibilisierung für den Schutz der eigenen Daten hat an Fahrt aufgenommen«, betont Becker-Rathmair – auch sie hat mehr zu tun. Aber nicht so viel mehr, wie man bei diesen großen Bistümern erwarten könnte, jedenfalls in manchen Bistümern. Zeigen sich hier Compliance-Lücken bei den Verantwortlichen? Jedenfalls nicht in Trier: Das ist zahlenmäßig Spitzenreiter

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