Von der Katholischen Datenschutzaufsicht Ost kommt traditionell der schnellste und der politischste der Tätigkeitsberichte der Diözesandatenschutzbeauftragten – so auch dieses Jahr. Programmatisch stellt Matthias Ullrich seinem diesjährigen Bericht ein Zitat der Schriftstellerin und brandenburgischen Verfassungsrichterin Juli Zehn voran: »Ein observierter Mensch ist nicht frei.«
Symbolbild Tätigkeitsbericht der KDSA Ost
Im letzten Jahr habe ich den politischen Teil deutlich kritisiert, als Öffentlichkeitsarbeit mit Fotos in den Kontext sexualisierter Gewalt gestellt wurden. Dieses Jahr kommt so etwas nicht vor – der Bericht spart trotzdem nicht mit klaren politischen Ansagen. Und viele praxisrelevante Tipps und Checklisten sind auch dabei.
Das ist doch mal erfreulich: Die Hype-App du jour hat sich Datenschutz auf die Fahnen geschrieben. Die Kontaktverfolgungs-App »luca« für private Treffen, öffentliche Veranstaltungen und Gastronomie hat viel Lob bekommen: Endlich weg von der Zettelwirtschaft und hin zu einer einfachen, datenschutzkonformen Rückverfolgbarkeit! Erstaunlich viele Testimonials hat die App, Mecklenburg-Vorpommern hat sie lizenziert – und auch kirchliche Veranstalter*innen – von Bildungshäusern bis zum Kirchenkaffee – könnten davon profitieren.
Erste Interessent*innen gibt es bereits: Am Montag kündigte die Katholische Akademie des Bistums Dresden-Meißen die Nutzung von neuen Kontaktnachverfolgungsapps, darunter »luca«, an: »Wir sind davon überzeugt, dass wir mit dem System für die verschlüsselte, anonymisierte und datenschutzkonforme Kontaktdatenregistrierung und eine schnelle und lückenlose Nachverfolgung von Infektionsketten einen sinnvollen Beitrag leisten, unsere Besucher und Referent*innen vor Infektionen zu schützen«, so Akademie-Direktor Thomas Arnold.
Aber sind diese und andere Apps überhaupt im kirchlichen Kontext problemlos verwendbar? Während die technischen Anforderungen der kirchlichen Datenschutzgesetze sich nicht von den Anforderungen der DSGVO unterscheiden, gibt es doch Besonderheiten: Nach evangelischem Datenschutzrecht ist Auftragsverarbeitung durch nichtkirchliche Stellen generell anspruchsvoll, nach katholischem bereiten Drittlandsübertragungen Schwierigkeiten.
War eigentlich noch was anderes 2020? Auch im kirchlichen Datenschutz lag der Schwerpunkt auf Corona, vom Homeoffice über Videokonferenzen bis zum Fiebermessen. Und als wäre eine Pandemie nicht anstrengend genug, hat der Europäische Gerichtshof auch noch das Privacy Shield kassiert.
»Artikel 91« verabschiedet sich mit diesem Jahresrückblick in eine kurze Weihnachtspause. Falls nicht noch etwas Spektakuläres passiert (und wir haben immer noch 2020), geht es im Januar weiter mit einem Jahresausblick 2021.
Taugt Fiebermessen für den Infektionsschutz am Arbeitsplatz? Mit der rollenden zweiten Welle wird die Frage wieder wichtiger – und auch für Dienstgeber*innen und Mitarbeitervertreter*innen relevant: Unter welchen Bedingungen darf überhaupt bei Beschäftigen gemessen werden? Im Datenschutzblog der Kanzlei Reichert und Reichert schaut sich Matthias Herkert die Empfehlungen verschiedener Datenschutzaufsichten an und prüft, ob und wie im Rahmen des DSG-EKD Fieber gemessen werden kann. Sein Fazit: »Während das Thema in den vergangenen Monaten von Datenschützern und den meisten Aufsichtsbehörden eher kritisch gesehen wurde, kann das aktuelle Infektionsgeschehen und der im Bereich der Pflege und Betreuung völlig regelmäßige Umgang mit Risikogruppen den Einsatz entsprechender Geräte derzeit wohl rechtfertigen.«
Rückverfolgbarkeit bei Gottesdiensten bleibt ein Thema – im kommenden Wellenbrecher-Lockdown sind Gottesdienste weiterhin möglich. Die Erzdiözese Freiburg hat in ihrem aktuellen Amtsblatt eine neue Fassung der »Instruktion zur Feier der Liturgie in Zeiten der Corona-Krise« veröffentlicht, in denen noch einmal betont wird, dass das Auslegen von Listen nicht zulässig ist. Das Referat Datenschutz des Bistums stellt ein Musterformular und Informationen zur Rechtslage in Baden-Württemberg bereit.
Gibt es eigentlich noch dienstliche Besucher*innen? Auch dafür gibt es ein Formular, das neben Rückverfolgbarkeit auch einen Covid-19-Symptom-Check beinhaltet. Außerdem stellt die Datenschutzaufsicht der Evangelischen Landeskirchen und Diakonien Sachsen und Anhalts Beschäftigteninformationen für Besuchsregelungen bereit.
Rückverfolgbarkeit von Gottesdienst-Teilnehmenden ist für die Infektionskettenverfolgung immer noch ein wichtiges Thema – die Lösungen dafür sind vielfältig und realisieren ganz unterschiedliche Datenschutzniveaus: Von der Eintragung in eine fortlaufende, offen einsehbare Liste (ganz schlecht) bis zum Einwurf von individuellen Karten mit Kontaktdaten in geschlossene Behältnisse (sehr gut) ist alles dabei – und auch elektronische Varianten mit Ticketsystemen und Voranmeldungen sind im Einsatz.
So praktisch das ist: Datenschutzrechtlich ist die Umsetzung anspruchsvoll – erst recht, wenn eine Gemeinde ein besonderes Serviceniveau durch die Reservierung von Dauerplätzen oder eine vereinfachte Anmeldung mit hinterlegten Daten anbieten will. Um solche Systeme einigermaßen datenschutzkonform zu betreiben, braucht es einige Überlegungen.
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die Rückverfolgbarkeit der Mitfeiernden bei Gottesdiensten ein wichtiges Element – das allerdings auch datenschutzkonform umgesetzt werden muss. In Nordrhein-Westfalen wurde die entsprechende Anforderung erst sehr spät (und für die katholische Kirche überraschend) in die ab 30. Mai geltende Corona-Schutzverordnung aufgenommen, Wochen, nachdem die öffentlichen Gottesdienste wieder aufgenommen wurden.
Alle wandern aus den Büros ins Mobile Arbeiten – auch, wenn das für viele ganz neu ist, Verfahrensabläufe, Regeln und dafür geeignete dienstliche Endgeräte fehlen. Die Corona-Pandemie wirft daher auch im Datenschutz Fragen auf. Zu einigen Themenkomplexen haben sich unterschiedliche kirchliche Datenschutzaufsichten geäußert.
In weiten Teilen decken sich dabei die Empfehlungen mit denen der staatlichen Datenschutzaufsichten. Behandelt werden Videokonferenzsysteme, Mobiles Arbeiten allgemein und im katholischen Bereich für die Mitarbeitervertretungen im besonderen sowie weitere Datenverarbeitungen, etwa zum Umgang mit Infektionen im Unternehmen.