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Die KDSA Ost befasst sich mit smarten Weihnachtsgeschenken. Das hat zwar nicht direkt etwas mit kirchlichem Datenschutz zu tun, aber allein wegen der sehr liebevoll gemachten selbstgebastelten Illustration mit einem aufgesmarteten Teddybär (die Antenne! DIE CLOUD OMG DIE CLOUD!) lohnt sich der Link. Die Checkliste, wie man geschenkte Technik so in Gang setzt, ist auch sehr nützlich. Aber vor allem: der Bär!
Auch in dieser Woche (allerdings auf den 24. November rückdatiert) sind bei der KDSA Ost Hinweise zu 3G am Arbeitsplatz erschienen. Dort wird noch einmal der Grundsatz der Datensparsamkeit betont: »Kann auf Namenslisten verzichtet werden, sollte man dies auch tun. Kann darauf verzichtet werden, den Impf- und Genesenenstatus zu speichern, sollte auch hierauf verzichtet werden.« Das sollte man auch in Freiburg nochmal lesen.
Die unabhängige Missbrauchsstudie der Schweizer Kirche wird konkreter, in dieser Woche wurde die Vertragsunterzeichnung mit der Uni Zürich verkündet. Bei kath.ch hat Raphael Rauch einen Blick auf den geplanten Umgang mit Persönlichkeitsrechten geworfen: »Missbrauchsstudie: Welche Kirchenvertreter müssen nicht anonymisiert werden?«
Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift »Kirche & Recht« hat einen Datenschutzschwerpunkt: Rüdiger Althaus schreibt über die neue DBK-Personalaktenordnung, Steffen Pau und Stephanie Melzow vom KDSZ Dortmund über das Auskunftsrecht nach § 17 KDG in der aufsichtsrechtlichen Praxis und Bernhard Fessler über erste Erfahrungen aus dem katholischen Datenschutzgericht – laut Abstract basiert dieser Beitrag wohl auf dem hier bereits besprochenen Vortrag aus dem Mai.
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