Schlagwort-Archiv: Bußgeld

Alle Betroffenen – Wochenrückblick KW 1/2024

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 1/2024
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Andere Ansichten – Wochenrückblick KW 51/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 51/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Empfindliche Buße – Tätigkeitsbericht 2022 des KDSZ Frankfurt

Im vergangenen Jahr musste die Frankfurter Diözesandatenschutzbeauftragte einen Katastrophenbericht abgeben: Corona und Hochwasser. In diesem Jahr hat sich die Lage entspannt. Das Hochwasser ist kein Thema mehr, die Corona-Themen tauchen wohl zum letzten Mal auf. Der Tätigkeitsbericht des KDSZ Frankfurt für 2022 ist im neuen Normal angekommen.

Titelseite des Tätigkeitsberichts des KDSZ Frankfurt für 2022
Der Tätigkeitsbericht für 2022 ist mit 40 Seiten, davon einige zur Dokumentation von Positionen der katholischen Datenschutzkonferenz, noch kompakt.

Der Frankfurter Tätigkeitsbericht ist immer eher praktisch angelegt: Einige plastische Fallschilderungen, zu streitigen Fragen des Datenschutzrechts dagegen kaum etwas. Zahlen gibt es kaum, aber so deutliche Hinweise auf verhängte Geldbußen wie bei keiner anderen kirchlichen Aufsicht. Ein guter Vorsatz zu Geld und Zahlen wurde leider auch dieses Jahr nicht umgesetzt.

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Fünf Jahre KDG – Interview mit dem Vorsitzenden der katholischen DSK Matthias Ullrich

Am 24. Mai ist das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz fünf Jahre in Kraft. Nach einiger Aufregung zu Beginn hat sich der Datenschutz in der katholischen Kirche nun eingespielt. Viele Aufregerthemen wie Social Media und Messenger sind in der Praxis gar nicht so konfliktträchtig wie ursprünglich gedacht.

Porträtfoto von Matthias Ullrich vor dem Logo der KDSA Ost
Matthias Ullrich leitet die KDSA Ost und ist damit Diözesandatenschutzbeauftragter für die fünf ostdeutschen Bistümer und das Militärbischofsamt. 2023 steht er der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten vor.

Für den Vorsitzenden der katholischen Datenschutzkonferenz, Matthias Ullrich, ist das KDG ein Solitär im kirchlichen Recht: Nirgends sonst geben Bischöfe so viel Macht an unabhängige Behörden ab. Im Interview erzählt er, wie er mit einem widerspenstigen Bistum umgeht – und warum Datenschutz für ihn eine politische Mission ist.

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Dauerbrenner und kontraintutive konfessionelle Transparenz – das war 2022

2022 endet, wie es begonnen hat: Die hier prophezeiten großen Themen können alle auf Wiedervorlage gelegt werden. Die große Facebook-Dämmerung kam nicht – alle warten immer noch auf das Musterverfahren zwischen dem Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Bundespresseamt. Bei der Evaluierung der kirchlichen Datenschutzgesetze gibt es auch nichts Neues – das KDG ist nach wie vor überfällig, beim DSG-EKD ist öffentlich keine Bewegung sichtbar. Die KDSA Nord ist immer noch keine KdÖR, und in Bayern ist Jupp Joachimski im 81. Lebensjahr Diözesandatenschutzbeauftragter ohne Aussicht auf Ablöse. Der DSG-EKD-Kommentar ist immer noch nicht da, die KDSGO-Kommentierung auch nicht.

Jahresrückblick kirchlicher Datenschutz 2022
(Bildquelle: Moritz Knöringer on Unsplash)

Vormals große Themen wie der Umgang mit Corona haben an Bedeutung verloren – im Frühjahr wurde noch über den richtigen Umgang mit Impfnachweisen diskutiert, seither ist die Pandemie zumindest datenschutzrechtlich vorbei. Die Tendenz der vergangenen Jahre zeichnet sich also fort: Der kirchliche Datenschutz läuft im Regelbetrieb. Große Aufregerthemen blieben aus, nach Ausnahmejahren der Pandemie können sich Aufsichten und Verantwortliche wieder auf ihre Regelaufgaben konzentrieren.

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Flutdatenschaden – Tätigkeitsbericht 2021 des KDSZ Frankfurt

Nach Corona ist immer noch während Corona – und das Jahr der Flut. Unter den sieben Bistümern, die das Katholische Datenschutzzentrum Frankfurt beaufsichtigt, sind die von der Flut am schwersten betroffenen – das Ahrtal gehört zum Bistum Trier. Das prägt auch den Tätigkeitsbericht für 2021, der nun erschienen ist.

Titelseite des Tätigkeitsberichts für 2021 des KDSZ Frankfurt
In diesem Jahr wieder kühle Stockphoto-Ästhetik statt dem heiligen Johannes Nepomuk auf dem Cover.

Der Südwest-Tätigkeitsbericht gehört immer zu denen, die sich am unterhaltsamsten lesen. Die Diözesandatenschutzbeauftragte Ursula Becker-Rathmair hat ein Talent, Datenschutzvorfälle so lakonisch mit trockenem Humor zu schildern, dass man bei Datenschutzschulungen eins zu eins aus dem Tätigkeitsbericht vorlesen möchte. Auch wenn sie sich angesichts der Flut erschüttert zeigt: Auch das prägt wieder den Bericht.

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Der oberste bayerische katholische Datenschützer wird 80

Jupp Joachimski wird 80. Als bayerischer Diözesandatenschutzbeauftragter ist er immer noch im Dienst – auch wenn seine Amtszeit eigentlich schon lange abgelaufen ist: Es gibt einfach keinen Nachfolger, und Joachimski macht (wie das Gesetz es befiehlt) einfach weiter. Zum 80. schenkt das Katholische Datenschutzzentrum Dortmund dem Jubilar eine Festschrift in der Reihe »Schriften zum kirchlichen Datenschutz«.

Porträt von Jupp Joachimski mit dem Titel der Festschrift anlässlich seines 80. Geburtstags
Mit der von Steffen Pau, Christine Haumer und Stephanie Melzow herausgegebenen Festschrift »Justiz die Pflicht, Datenschutz die Kür« würdigen die Diözesandatenschutzbeauftragten und Weggefährt*innen den Vorsitzenden Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D.

Etwa die Hälfte des Bandes machen Aufsätze zum kirchlichen Datenschutz aus: Neben den anderen Diözesandatenschutzbeauftragten und ihren Mitarbeitenden kommen unter anderem der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri und der Würzburger Kirchenrechtler Martin Rehak zu Wort. Die Aufsätze sind meist historisch und deskriptiv ausgerichtet – sie geben aber auch einige neue, bislang unbekannte Informationen zum kirchlichen Datenschutz. Mehr oder weniger zwischen den Zeilen scheint es auch langsam Gewissheit zu werden, dass das lange geplante Katholische Datenschutzzentrum Wirklichkeit wird.

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Kontra aus München – Tätigkeitsbericht des bayerischen Diözesandatenschutzbeauftragten 2021/2022

Die Gemeinsame Datenschutzaufsicht der Bayerischen (Erz-)Diözesen hat ihren Tätigkeitsbericht für 2021/2022 veröffentlicht – immer noch in der alten Konstellation, in der Jupp Joachimski Diözesandatenschutzbeauftragter mit einem Mitarbeiter und ohne rechtlich selbständige Stelle ist. Über den Stand der Errichtung des geplanten Kirchlichen Datenschutzzentrums Bayern in Nürnberg erfährt man nichts.

Titelseite des Tätigkeitsberichts 2021/2022 des bayerischen Diözesandatenschutzbeauftragten
So kennt man den Bericht des bayerischen Diözesandatenschutzbeauftragten: Kompakt, schnörkellos und extrem nah am Ende des Berichtszeitraums, dem 1. Oktober.

Ansonsten gibt es vor allem Einblicke in Entscheidungen zu in kirchlichen Einrichtungen verwendeter Software – und deutliche Kritik an der Mehrheits-Rechtsposition der kirchlichen Aufsichten und Datenschutzgerichte zum Bußgeld.

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Geldbußen nach KDG und DSG-EKD

Geldbußen waren das Aufregerthema, als das neue Datenschutzrecht wirksam wurde. Mittlerweile ist es um die Bußgelder stiller geworden – vor allem, was die befürchtete Breitenwirkung angeht. Kaum ein kleines Unternehmen, kaum ein kleiner Verein wird gebußt.

Ein Mann hält einen Geldschein hin und verdeckt damit sein Gesicht
(Photo by lucas Favre on Unsplash)

Mit den neuen Richtlinien des Europäischen Datenschutzausschusses zur Ermittlung der Bußgeldhöhe kommt das Thema nun wieder etwas stärker auf die Agenda. Im kirchlichen Datenschutz gibt es solche Leitplanken bislang nicht – aber auch hier ist die Angst vor dem Bußgeld groß. Der Blick in die Gesetze und in die Praxis der Aufsichten kann aber beruhigen.

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Rekordgeldbuße im Südwesten – Tätigkeitsbericht 2020 des KDSZ Frankfurt erschien

Der Tätigkeitsbericht 2020 der katholischen Aufsicht für den Südwesten ist da – und damit ist der 2020er-Reigen vorerst abgeschlossen. (Der bayerische DDSB berichtet immer von September bis September statt zum Kalenderjahr.) Natürlich gibt es wieder viel Corona – und in einem Nebensatz den Hinweis auf die bisher höchsten bekannten Geldbußen im kirchlichen Datenschutz.

Die Titelseite des Tätigkeitsbericht 2020 der KDSZ Frankfurt
Den Bericht des KDSZ Frankfurt ziert eine schöne Statue des hl. Johannes Nepomuk – leider ist auch in der verwendeten Stockphoto-Datenbank nicht herauszufinden, wo diese Statue steht. Vielleicht weiß es ein*e Leser*in?

Erstmals ziert der heilige Johannes Nepomuk den Tätigkeitsbericht – anlässlich der Errichtung als KdÖR hat das Katholische Datenschutzzentrum Frankfurt ein Siegel und einen Schutzpatron bekommen. (Und der NRW-Datenschutzpatron Ivo einen Kollegen.) Er möge, so die Diözesandatenschutzbeauftragte, »den Blick dafür öffnen, wann man reden und wann man vielleicht besser schweigen sollte«.

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