Die lange erwartete kirchliche Personalaktenordnung ist da. Schon im September wurde bei der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz angekündigt, dass sie zum 1. Januar 2022 in Kraft treten soll, wieder im Rahmen einer parallelen Gesetzgebung der deutschen Diözesanbischöfe.

Den Auftakt hat nun der DBK-Vorsitzende in seinem Bistum gemacht: Im aktuellen Amtsblatt (November) ist die „Ordnung über die Führung von Personalakten und Verarbeitung von Personalaktendaten von Klerikern und Kirchenbeamten“ veröffentlicht. Einen allgemeinen Überblick habe ich auf katholisch.de veröffentlicht; interessant sind darüber hinaus auch einige Besonderheiten im Kontext des kirchlichen Datenschutzes.
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