Sag beim Abschied leise § 43 KDG – Wochenrückblick KW 35/2026

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 35/2026
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)

Die Woche im kirchlichen Datenschutz

Letzter regulärer Arbeitstag im KDSZ Dortmund

Am Montag, 31. August, endet (wahrscheinlich) die zweite und letzte Amtszeit des NRW-Diözesandatenschutzbeauftragten Steffen Pau. Seine Nachfolgerin Jennifer Esch steht schon fest, sie wird ihr Amt aber erst Anfang 2027 antreten.

Wie genau die Übergangszeit ablaufen wird, ist noch nicht bekannt: In der Mitteilung der Nachfolge hieß es, dass Pau zum 1. September eine neue Aufgabe wahrnehmen werde, § 43 Abs. 1 KDG sieht aber vor, dass die Amtszeit mit Amtsübernahme der Nachfolge endet. In der PM hieß es: »In der Übergangszeit ist die Wahrnehmung der Funktion des Datenschutzbeauftragten und der Leitung des Katholischen Datenschutzzentrums gesichert« – denkbar ist, dass eine dauerhafte Verhinderung des DDSB gemäß § 43 Abs. 6 KDG angenommen wird. Dann müssen die Diözesanbischöfe eine Interims-Leitung ernennen – mit den September-Amtsblättern wissen wir also wahrscheinlich mehr.

JZ Help zum Berliner Jehovas-Zeugen-Urteil

Die Menschenrechtsorganisation JZ Help begrüßt das Berliner Urteil zu Jehovas Zeugen, das hier in der vergangenen Woche besprochen wurde. Sie sieht darin einen »juristischen Meilenstein«:

»Es entzaubert den Mythos, dass Religionsgemeinschaften im Windschatten des Körperschaftsstatus eine datenschutzrechtliche ›Insel der Seligen‹ betreiben dürfen. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, da die Jehovas Zeugen in Berufung gegangen sind, folgt es der bisherigen Rechtsprechung des EuGH: Religionsgemeinschaften stehen nicht über den [sic] Datenschutz. Datenschutz bedeutet keinen Eingriff in die Religionsfreiheit.«

Auskunft bei Jehovas Zeugen in Norwegen

Und noch einmal Jehovas Zeugen: Die norwegische Zeitung Dagen berichtet über einen Fall, der die Datenschutzbehörde Datatilsynet beschäftigt. Der Streit dreht sich darum, ob und welche Daten die Religionsgemeinschaft fünf Jahre nach dem Austritt eines Mitglieds speichern darf. Momentan befasst sich das Verfahren anscheinend noch mit der Frage, ob es ein rein norwegischer Fall ist oder ob das für Norwegen zuständige Zweigbüro der Gemeinschaft, das in Dänemark sitzt, mitverantwortlich für die Datenverarbeitung ist und mithin die dänische Datenschutzaufsicht beteiligt werden muss.

Von der Aufsicht gibt es noch keine Stellungnahme zu dem Fall. Es ist aber auch nicht die erste Befassung mit Jehovas Zeugen: Schon 2021 berichtete die Behörde über eine Prüfung des Umgangs mit personenbezogenen Daten. In den Tätigkeitsberichten seither taucht der Fall nicht mehr auf. Im aktuellen Bericht für 2025 tauchen aber zwei Widersprüche gegen Entscheidungen der Datenschutzaufsicht auf, mit denen Verfahren gegen Jehovas Zeugen ohne Feststellung eines Datenschutzverstoßes eingestellt wurden. (Bei der für Beschwerden zuständigen Datenschutzkommission Personvernnemnda finden sich unter den genannten Aktenzeichen PVN-2025-23 und PVN-2025-58 noch keine Entscheidungen.)

Schluss mit den KI-generierten Plakaten!

Meine Kollegin Beate Kampen kommentiert bei katholisch.de die Unsitte, die immer gleich geleckt und seelenlos aussehenden KI-generierten Plakate in der Kirche zu verwenden:

»Papst Leo XIV. hat schon im Titel seiner ersten Enzyklika ›Magnifica humanitas‹ klargemacht: Wir müssen im Zeitalter der KI das Menschliche bewahren. Eine Predigt mit einem Textgenerierungsprogramm schreiben zu lassen, steht dem klar entgegen, sagt er. KI könne nicht den Glauben vermitteln. Das gilt auch für KI-Plakate: Zwischen all den Grafiken, Bildern, riesigen Slogans und Infoboxen erkennt der Betrachter nicht, wer dahintersteckt: nämlich Menschen, die an anderen Individuen interessiert sind und den gemeinsamen Glauben leben wollen.«

Amen!

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