Nur Facebook als Kanzel – muss das sein?

Social Media gehört ganz selbstverständlich zum Kommunikationsmix auch der Kirchen – schließlich ist es sehr effizient, dort mit den Leuten zu reden, wo sie auch sind. Mittlerweile werden Social-Media-Kanäle auch genutzt, um gezielt dort Nachrichten zu platzieren, sei es im Zuge einer systematischen Kanalwahl, sei es, weil es dort einfach am schnellsten geht. Ein Beispiel dafür ist die aktuelle Debatte um eine Äußerung der Tübinger Dogmatikerin Johanna Rahner, an der der Passauer Bischof Stefan Oster Anstoß genommen hat – ein Statement des DBK-Vorsitzenden Bischof Georg Bätzing war nur auf Facebook zu finden.

Streetart mit Stencil von Facebook-Gründer Mark Zuckerberg mit dem Slogan »You've been zucked«
(Photo by Annie Spratt on Unsplash)

Das kritisiert Gunnar Anger im Münsteraner Forum für Theologie und Kirche zurecht und deutlich: »Die zunehmende Tendenz von Bischöfen, nur noch über Facebook mit der Öffentlichkeit zu kommunizieren, sehe ich äußerst kritisch. […] Es gibt gute Gründe, nicht bei Facebook angemeldet zu sein, so dass das erste Kommunikationsmedium für Bischöfe nicht Facebook sein sollte, sondern die barrierefreien Webseiten.«

Ein guter Grund sind Datenschutzbedenken – ob man die selbst teilt oder nicht: Als Organisation, gerade als eine, die aus ihrem Körperschaftsstatus abgeleitet oft auch behördenartige Selbstverpflichtungen ähnlich dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung im staatlichen Bereich ableitet, sollte eine Sensibilität für die Problematik eines Dienstes da sein, der von Datenschützer*innen einhellig als hoch problematisch eingestuft wird. Die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten empfiehlt schon lange, Facebook-Seiten lieber stillzulegen (setzt den Beschluss aber nicht durch, und auch wenn mir kritische Anfragen von Aufsichten an Bistümer zugetragen wurden, sind doch noch alle Bistums-Facebookseiten online).

Ganz auf Facebook und andere soziale Netze verzichten kann und soll trotz aller rechtlicher Bedenken die Kirche natürlich nicht. Das Datenschutzrecht ist eins, die normative Kraft des Faktischen aber oft stärker, egal wie oft der EuGH noch Datenübertragungen in die USA kippt. Das sollte aber kein Freibrief sein, einfach zu machen, was man will. Gerade kirchlichen Stellen stünde es gut an, die Kritik Angers zu hören und umzusetzen – gar nicht mal für jeden einzelnen Inhalt, jeden Tagesimpuls auf Twitter oder Instagram. Aber doch dann, wenn es um offizielle Stellungnahmen und relevante Diskursbeiträge der Kirchenleitung geht. Nicht nur wegen dem Datenschutz, sondern auch um transparent besser durchsuchbar, verlinkbar und archivierbar zu kommunizieren. Auch das ist ein Beitrag zu good governance in der Kirche.

Wie das gehen kann, hat der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte in einer Richtlinie zur Nutzung von Sozialen Netzwerken durch öffentliche Stellen (2020) skizziert. Vieles davon sind sehr detaillierte rechtliche Überlegungen, wie die gemeinsame Verantwortlichkeit mit den Social-Media-Konzernen zu regeln ist und wie gesetzliche Verpflichtungen wie die Informationspflicht umzusetzen sind.
Relevant für die Frage, ob Bischöfe exklusiv bei Facebook Debattenbeiträge posten sollten, ist vor allem der Abschnitt »Alternativen anbieten«: »Grundsätzlich darf der Zugang zu Informationen der öffentlichen Stelle nicht von einer vorherigen Registrierung bei einem Sozialen Netzwerk abhängig sein. Außer über das Soziale Netzwerk müssen die bereitgestellten Informationen daher immer auch auf einem alternativen Weg verfügbar sein (z.B. Webseite der Verwaltung). In keinem Fall darf eine Situation entstehen, in der Nutzerinnen und Nutzer veranlasst werden, ein Soziales Netzwerk nur deswegen zu nutzen, weil sie nur dort bestimmte staatliche oder kommunale Informationen bekommen.«

Das heißt praktisch: Stellungnahmen wie von Anger gefordert immer auch barrierefrei und datenschutzkonform auf die Webseite, alternative Kommunikationskanäle abseits des Facebook-Kommentars eröffnen, und sei’s nur eine E-Mail-Adresse – so einfach ist das. Generell ist Alternativen anbieten eine gute Strategie, um das Datenschutzniveau zu verbessern: Natürlich werden die meisten unverschlüsselt über E-Mail oder gleich über Facebook-PM kommunizieren wollen. Aber tut’s wirklich weh, noch ein abgesichtertes Kontaktformular, einen PGP-Key oder eine Kontaktmöglichkeit per sicherem Messenger auf die Webseite zu packen? Alternativen anbieten heißt gerade, informationelle Selbstbestimmung zu ermöglichen. (Auch wenn die Alternativen erfahrungsgemäß sehr wenige Leute nutzen.)

In dieser Hinsicht vorbildlich ist übrigens ausgerechnet der Bischof, der die Debatte angestoßen hat: Natürlich hat Bischof Oster sein Statement auf seiner im interdiözesanen Vergleich besonders reichweitenstarken Facebook-Seite gepostet. Die Stellungnahme ist aber barrierearm, datensparsam und mit einer eigenen, facebookfreien Kommentarfunktion auch auf seiner Webseite zu finden. Da sieht man ihm fast sein Verhältnis zu anderen Grundrechten als dem der informationellen Selbstbestimmung nach.

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